Lohn nach mehrmaliger Aufforderung noch immer nicht gezahlt

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Gerechtigkeit
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Lohn nach mehrmaliger Aufforderung noch immer nicht gezahlt

Beitrag von Gerechtigkeit » 19.10.2016, 02:43

Liebe Jusline Community,

Mein 56 Jähriger Vater arbeitet seit 1. September 2016 (laut Sozial Versicherungsnachweis angemeldet) bei einer Bau GmbH die ihm vom Ams vermittelt wurde. Die GmbH bekommt auch eine entsprechende Förderung dafür das sie meinen Vater als Arbeitnehmer aufgenommen haben. Nun ist es der 18.Oktober und bis heute wurde kein Lohn für den September ausgezahlt. Mein Vater und 3 andere Mitarbeiter die ebenfalls vom AMS auf diese Firma vermittelt wurden warten auch noch auf das Geld. Nach mehrmaligen persönlichen auffordern in der ersten Oktober Woche meinte der Geschäftsführer ja ich habe schon eingezahlt du bekommst das Geld. Die 2te Oktober Woche war der Geschäftsführer am Montag persönlich anwesend und meinte das seine Buchhalterin krank sei. Am Donnerstag bei einem Telefonat kam natürlich wieder der alte Satz das er eingezahlt habe und mein Vater warten solle. Nach mehrmaligen versuchen am Freitag Samstag und auch am Sonntag um wenigstens einen Lohnzettel zu bekommen, schlugen fehl. Auch die Frage ob am Montag überhaupt gearbeitet werden soll wurde von niemanden beantwortet auch nicht vom Polier, den der konnte den Chef auch nicht erreichen. Am Montag den 17.Oktober war der Geschäftsführer wieder erreichbar und sagte meinen Vater während des Telefonats folgende Worte: "schau ich habs schon eingezahlt du bekommst dein Geld, du bist ein freier Mann du kannst arbeiten wenn du willst oder nicht und deinen Lohnzettel bekommst du Morgen wenn du zur Arbeit kommst (Dienstag 18.Oktober)."
Mein Vater war heute 18.Oktober am Bau und keine Spur von dem Geschäftsführer / Lohnzettel hat aber trotzdem seine Arbeit getan, 8 Stunden. Und soll Morgen (19. Oktober) wieder kommen.
Mein Vater meint das ist üblich am Bau das Gesetz gilt dort nicht und die können machen was sie wollen er muss dort weiter arbeiten gehen und hoffen das er diese Woche noch Geld bekommt wenn nicht hilft eh nichts mehr. Noch dazu hat er Angst wenn er nun kündigt bzw. nicht mehr zur Arbeit erscheint er auch 28 tage das Recht auf AMS Geld verliert.

Da ich nun selbst Studiere und mit Wirtschaftsrecht zutun habe kann ich das Ganze nicht tatenlos zusehen und wende mich nun an euch.
Natürlich habe ich sehr viel selbst recherchiert und Würde euch meine Ergebnisse zeigen und meine nächsten Schritte die ich in Erwägung ziehe. Bitte teilt mir vielleicht eure Erfahrungen / Meinungen / Ratschläge zu diesem Fall zu. Ich kann wirklich jede Hilfe gebrauchen den ich möchte meinen Vater was zurückgegeben, denn er hat für mich viel getan damit ich zur Schule und jetzt studieren kann.

Recherche 1:
Laut Bau Kollektivvertrag gilt folgendes:
§ 8 Lohnberechnung und Lohnzahlung
4. Die Auszahlung aller Entgelte für den Lohnzahlungszeitraum hat so zu erfolgen, dass diese Entgelte bis zum 15. des dem Lohnzahlungszeitraum folgenden Monats verfügbar sind. Die Lohnabrechnungsbelege sind den Arbeitnehmern sofort nach Vorliegen, jedoch bis spätestens 15. des dem Lohnzahlungszeitraum folgenden Monats in schriftlicher Form auszufolgen. (Durch eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 97 Abs. 1 Ziffer 3 Arbeitsverfassungsgesetz kann eine Änderung vorgenommen werden.)
5. Fällt der 15. des Monats auf einen Samstag oder Feiertag, so erfolgt die Auszahlung am vorhergehenden Werktag. Fällt der 15. auf einen Sonntag, so erfolgt die Auszahlung am vorhergehenden Freitag.

Schlussfolgerung aus §8
Da es Mittlerweile der 18 Oktober ist und der 15. Oktober ein Samstag war ist der Letzte Fälligkeitstermin der 14.Oktober. Somit ist der Arbeitgeber 4 Tage im Verzug.

http://www.kollektivvertrag.at/kv/bauin ... en/2966830

Recherche 2:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 1T0000_000
Der Kläger war bei der Beklagten von Anfang Oktober 2009 bis 25. 11. 2009 als Maurer beschäftigt. Die Auszahlung des Entgelts sollte 14-tägig erfolgen. Der Kläger war während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses zusammen mit einem Vorarbeiter und zwei weiteren Arbeitern der Beklagten auf einer Baustelle tätig, für die die Beklagte einen Subauftrag übernommen hatte. Die konkreten Arbeitsaufträge erhielt der Kläger von einem Polier, der nicht bei der Beklagten, sondern bei einem anderen Unternehmen beschäftigt war. Die Stundenaufzeichnungen der Arbeiter der Beklagten, einschließlich des Klägers, führte der Vorarbeiter; unterfertigt wurden sie vom Polier. Dies war mit dem Prokuristen der Beklagten so vereinbart worden. Der Oktoberlohn des Klägers wurde vom Prokuristen auf der Baustelle in bar ausbezahlt. Im November 2009 arbeitete der Kläger in den Kalenderwochen 45 bis 47 insgesamt 102 Stunden für die Beklagte. Für diese Arbeiten wurde ihm kein Lohn mehr gezahlt. Der Kläger sagte daraufhin sowohl zum Polier als auch zum Vorarbeiter, dass er nicht mehr weiter arbeiten würde, wenn der ausständige Lohn nicht gezahlt werde. Ab dem 19. 11. 2009 blieb der Kläger schließlich zuhause. Am 3. 12. 2009 meldete die Beklagte den Kläger per 25. 11. 2009 bei der Gebietskrankenkasse ab. Als Grund der Abmeldung wurde ein unberechtigter vorzeitiger Austritt des Klägers angegeben.
Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage den Betrag von 1.775,59 EUR brutto sA (Entgelt für November 2009 und Taggelder). An den fünf Arbeitstagen im Zeitraum 19. bis 25. 11. 2009, an denen er nicht gearbeitet habe, habe er vom Zurückbehaltungsrecht bezüglich seiner Arbeitsleistung Gebrauch gemacht, weil ihm von der Beklagten das fällige Entgelt für die bis dahin im November 2009 erbrachten Leistungen vorenthalten worden sei.
Die Beklagte anerkannte im Prozess einen Teilbetrag von 990,36 EUR brutto, bestritt im Übrigen das Klagebegehren und wendete ein, dass die Leistungsnachweise des Klägers bisher nicht erbracht worden seien. Die Arbeitsbestätigungen seien nicht vom Zuständigen im Unternehmen der Beklagten, dem Auftraggeber oder dem Prokuristen, unterfertigt worden. Es sei daher davon auszugehen, dass der Kläger lediglich 20 Stunden erbracht habe.
Über Antrag des Klägers erließ das Erstgericht ein Teilanerkenntnisurteil, worin die Beklagte schuldig erkannt wurde, dem Kläger den Betrag von 990,36 EUR brutto samt 8,38 % Zinsen seit 26. 11. 2009 zu zahlen.Der Kläger hat daher im vorliegenden Fall Anspruch auch auf das Entgelt für die Zeit der Zurückbehaltung. Dass sich der Kläger für diese Zeit etwas anrechnen lassen müsse, was er sich erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt habe (§ 1155 ABGB), wurde von der Beklagten nicht eingewendet.


Schlussfolgerung:


Der Fall ist im weiteren Sinn ähnlich nur das das Unternehmen noch nicht Konkurs / Insolvenz angemeldet hat was durchaus noch sein kann denn diese ganze GmbH wirkt auf mich sehr komisch zumal auch der Geschäftsführer nie erreichbar ist und alles über den Polier läuft.

Die möglichen nächsten Schritte für mich wären:
Lohnabmahnung an den Arbeitgeber mit schriftlicher Fristsetzung und Androhung von Zurückbehaltungsrecht der Dienstleistung laut §1155 und Verzugszinsen, wenn er nicht zahlt.
Kontakt mit AMS aufnehmen und Fragen was die davon halten das ihre Förderung hier nicht rechtmäßig benutzt / ausgezahlt wird.
Kontakt mit Arbeiterkammer.
Kontaktaufnahme mit Sozialversicherung ob die GmbH im Rückstand ist mit der Zahlung ob vlt ein Konkurs / Insolvenz droht.
Kontaktaufnahme mit dem eingetragenen Gesellschafter ob er im Klaren ist was sein Geschäftsführer hier aufführt.

Was haltet ihr von der ganzen Sache wie würdet ihr vorgehen?

Abschließende Worte:

Die GmbH gibt es seit 2013 und für mich sieht es danach aus das, dieses Jahr das letzte ist bevor Konkurs gemeldet wird und mit den Förderungen in andere Sachen investiert / verschwinden.
Ein Bekannter von mir kennt den Geschäftsführer und meinte zu mir, dass dieser Typ eine kriminelle Ader hat und zur türkischen Bau Mafia gehört. Außerdem arbeiten bei dieser GmbH auch 2 Arbeiter seitdem mein Vater dabei ist (1 Monat) ohne dass sie gemeldet sind, die auch noch nicht bezahlt wurden.
Das Ganze geht mir verständlicherweise schon sehr nahe. Vor allem wenn man bedenkt das sich mein Vater hilflos fühlt und meint das sei alles normal in der Baubranche und er diese Ungerechtigkeit gewohnt ist (30 Jahre in dieser Branche als Maurer). Mein Vater ist auch nicht mehr der Jüngste und geht hier einer sehr schweren Arbeit nach und wird am Ende nicht Mal bezahlt. Das kann einfach nicht sein zumal diese GmbH noch eine Förderung vom AMS bekommt was wir Steuerzahler bezahlen. Noch dazu möchte ich ihm beweisen das hier in Österreich das Recht doch seine Macht hat und man nicht einfach das Gesetz brechen kann ohne Konsequenzen daraus zu ziehen.



juristischerratundtat
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Beitrag von juristischerratundtat » 19.10.2016, 19:11

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie scheinen sich ja eh recht gut informiert zu haben, sieht so weit auch vernünftig aus.

Vom familiären Aspekt würde ich aber vorab mit Ihrem Vater abklären, ob er sich bewusst ist, dass eine Kündigung sehr wahrscheinlich ist.

Mit dem Zurückhalten der Arbeitsleistung würde ich nicht drohen, davon zeigt sich der Arbeitgeber wohl kaum beeindruckt. Eher würde ich den ausstehenden Lohn einmahnen und eine kurze Frist setzen, nach deren Ablauf eine Klage einzubringen ist. Gehen Sie jedenfalls zur Arbeiterkammer, diese kann Sie ordentlicher beraten wenn Sie die Unterlagen sehen.
Die AK kann auch in Arbeitsrechtsverfahren vertreten, kann also vor Gericht die Ansprüche ihres Vaters geltend machen.

Sind Sie aus Wien?

Die GmbH sieht natürlich einigermaßen suspekt aus, es ist wohl ratsam nicht allzu lange untätig zu bleiben.

Es muss Ihrem Vater aber klar sein, dass er wohl gekündigt werden wird wenn er seinen Lohn einklagt oder das androht. Auch wenn die Kündigung natürlich sittenwidrig ist, wird das Arbeitsverhältnis trotzdem beendet werden.

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