ich habe von meinem vater (90 jahre) ein wohn- und nutzungsrecht für eine immobilie auf mallorca bekommen.
eine zweite person hat für diese immobilie eine vollmacht zur veräußerung bekommen.
mein wohn- und nutzungsrecht habe ich nur in form eines beglaubigten notariatsaktes in österreich
sollte ich diese rechte im grundbuch auf mallorca eintragen lassen / was ist wenn die immobilie verkauft wird?
ist sie schon verkauft?
- kann ich von österreich aus einsicht ins grundbuch nehmen
- wie komme ich zum aktuellen grundbuchsauszug
einrtag ins grundbuch
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