Garten gegen Geld vermieten

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Minzkaya
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Garten gegen Geld vermieten

Beitrag von Minzkaya » 17.08.2016, 17:19

Hallo,

Ich bin neu hier, habe mich für folgende Frage angemeldet:

Jemand vermietet seinen Garten gegen Geld für Partys. Erzählt, dass er sich nicht bereichern will, das nicht gewerblich sondern nur privat macht. Kein Vertag mit Rücktrittsbedingungen oder ähnlichem. Es werden 50euro angezahlt, damit der Garten reserviert wird für diesen Tag. 10 Tage vorher muss aus privat/gesundheitlichen Gründen die Party abgesagt werden.
Gartenbesitzer zahlt die Anzahlung nicht zurück. Wie sieht es rechtlich aus? Darf man seinen Garten ohne es irgendwo anzumelden gegen Bezahlung vermieten? Ist die Anzahlung jetzt wirklich weg? Es wurde 10 Tage vorher abgesagt, nicht am Abend davor. Der Garten kann noch anders vermietet werden. Und der Gartenbesitzer hatte null Arbeit und behält jetzt einfach 50euro.

Ich wäre über eine Einschätzung der Lage sehr dankbar.
liebe Grüße



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 24.08.2016, 12:04

Privatpersonen können eigenständige Mietverträge (§§ 861, 1090, 1091) über ihre Sachen abschließen.

Zwischen Ihnen und dem Herrn ist ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen, da sie sich über das Mietobjekt und den Mietpreis einig (§ 1094 ABGB) und gegenseitig zu leisten bereit waren (§ 861 ABGB).

Handelt es sich bei der von Ihnen getätigten Anzahlung um ein Angeld nach § 908 ABGB -das ist sofern nicht anders bestimmt eine Sicherstellung, dass der Vertrag erfüllt wird- darf der Vermieter das Geld leg cit nur behalten, wenn der Vertrag durch Schuld des Mieters (das wäre bei einer Krankheit auch eine zu kurzfristige Absage, wenn man es schon länger weiß) nicht zu Stande kommt.

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