Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage bzgl. Wegerecht (im Grundbuch verankert). Folgende Situation:
Meine Großmutter besitzt ein Haus in Lustenau (Vbg.). Direkt vor diesem Haus liegt ein anderes Grundstück. Sie hat dort ein im Grundbuch verankertes Wegerecht. Jetzt hat der Nachbar allerdings genau dort wo das Wegerecht liegt, zwei Bürocontainer (fix) aufgestellt, wodurch keine Zufahrt mehr möglich ist. Allerdings gibt es eine zweite Zufahrt zum Haus, welche sie (in Absprache mit dem Nachbarn) nutzen kann. Abgesehen davon, dass der Nachbar die Container OHNE Vorankündigung hingestellt hat, hätte meine Großmutter mit der veränderten Zufahrt auch keinerlei Probleme. Allerdings möchte Sie auch nicht, dass das ursprüngliche Wegerecht verloren geht. Ist es möglich, dass Sie dem Nachbarn erlaubt die Container (bis auf JEDERZEITIGEN WIDERRUF!) stehen zu lassen, ohne dass dadurch das ursprüngliche Wegerecht beeinflusst wird? Da die zweite Zufahrt zudem sehr oft (vom Nachbarn) verparkt ist, gibt es eine Möglichkeit diese Zufahrtsbehinderungen zu ahnden?
Kann hier auch ein Wiener Rechtsanwalt entsprechende Auskünfte geben, oder ist dieses Rechtsgebiet Bundesländerspezifisch? Was wäre eine mögliche Lösung des Problems?
Besten Dank im Voraus und
freundliche Grüße
Christian Lanner
Wegerecht - Gewohnheitsrecht
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