Grund:
Ich soll bei Gelb die Haltelinie der Kreuzung nich beachtet haben sondern weitergefahren sein, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.
=> Daher 56 Euro zu zahlen. laut § 38 Abs. 1 lit a StVO
Mein Einwand:
Ich bin bei blinkend grün hingefahren, als ich unmittelbar vor oder an der Haltelinie vorbei war ist die Ampel auf gelb umgesprungen.
Ein gefahrloses Anhalten war meines Erachtens nicht möglich.
Es hat nicht geblitzt, sondern 2 Polizisten standen am Straßenrand und beobachteten die Kreuzung.
Kann man da ein Einspruch einlegen, oder ist sinloss ?
