Ich habe vom zuständigen Bezirksgericht durch einen Antrag der Gemeinde eine Bewilligung der Gehaltspfändung bekommen.
Ich habe von einem Baubewilligungsbescheid die Kosten des Sachverständigen in der Höhe von 46,- Euro abgezogen und den restlichen Betrag mit ca. vier Wochen Verspätung nach Rechtskraft des Bescheides der Gemeinde überwiesen. Zur gleichen Zeit habe ich eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 69 Abs 1 Ziffer 2 AVG 1991 – Baubehördliche Bewilligung gestellt.
Eingang bei der Gemeinde am 10.1.2006.
Bereits am 9.1.2006 wurde beim zuständigen Bezirksgericht eine Bewilligung der Gehaltsexekution gestellt und auch gewilligt worden.
Eine Mahnung oder dgl wurde mir nicht übermittelt. Muss ich vorher eine Mahnung bekommen. Die Forderung nach der Sachverständigengebühr in dem Baubescheid wurde meiner Meinung rechtswidrig vorgeschrieben.
Was kann ich tuen?
Besten Dank für die Antwort im Vorhinein
Leonardo
Exekution
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