Guten Tag,
ich habe folgende Frage zu einer Causa im Zusammenhang mit dem Antrag einer Waffenbesitzkarte:
Ich habe bei der LPD Wien den Antrag auf eine Waffenbesitzkarte gestellt. Nach 2 Wochen bekam ich einen Brief mit der Ladung zu einer Amtsärztlichen Untersuchung, da ich im Jahr 2013 im Zusammenhang mit einem Suchmitteldelikt als Beschuldigter galt. Das Verfahren aus dem Jahr 2013 wurde aufgrund mangelnder Beweise nicht weiter verfolgt, ergo gab es keine Anzeige gegen mich und auch kein Urteil oder dergleichen. Ich wurde zu Unrecht als Beschuldigter belastet. Nun meine Fragen:
Warum ist die Beschuldigung in einem System oder in einer Akte aufzufinden obwohl ich weder angezeigt noch verurteilt wurde?
Warum gibt es darüber überhaupt einen Akt in dem mein Name von Behörden aufzufinden ist?
Ist es Rechtens, dass Behörden im Zusammenhang mit dem Antrag einer Waffenbesitzkarte auf diese Information zugreifen?
Wie soll ich weiter verfahren? Ich bin nämlich nicht gewillt zu einer Amtsarztuntersuchung zu gehen. Es ergibt sich für mich keine Begründung dafür.
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!
Frage zu Vormerkung aufgrund von Beschuldigung
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 33 Gäste