Rodelunfall mit Deutschem Urlaubsgast

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JUSLINE
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Rodelunfall mit Deutschem Urlaubsgast

Beitrag von JUSLINE » 26.01.2006, 09:35

Hallo!



Ich bin Österreicher und wurde bei einem Rodelunfall meiner Meinung nach unschuldig verletzt. Ein deutscher Staatsbürger hat mich über den Haufen gefahren. Ich wurde mit der Rettung in das LKH Graz gebracht, wo ich eine Woche bleiben musste. Weitere 2 Wochen bin ich noch im Krankenstand.



Abgesehen von der Verschuldensfrage, die vom Gericht noch zu klären ist:



Wie komme ich zivilrechtlich zu Schadenersatz?

- Ich möchte Schmerzenslgeld haben!

- Ich erleide einen Verdienstentang!

- Meine Ausrüstung und Bekleidung ist z.T. beschädigt und

unbrauchbar!



Der Unfall wurde von der örtlichen Polizei aufgenommen. Beim Protokoll habe ich mich einem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen.



Wie sieht das nun aus, wenn der Deutsche Rodler verurteilt wird. Wie komme ich in Deutschland zu meinem Geld?



Was ist wenn das Verfahren eingestellt wird (Einstellung, Diversion etc). Wie komme ich dann zu meinem Geld?



Danke für Eure Hilfe.



Gernot



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RE: Rodelunfall mit Deutschem Urlaubsgast

Beitrag von Gene » 26.01.2006, 21:26

Da der Unfall hier in Ö passiert ist solltest Du ihn hier in Ö auf Schadenersatz klagen.


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RE: Rodelunfall mit Deutschem Urlaubsgast

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2006, 09:27

Hi!

Ja geht das denn. Ich bin hier nicht so bewandert. Was ist, wenn ich vor einem Österreichischem Gericht Recht bekomme. Ist das dann in Deutschland umsetzbar?

Danke für die Hilfe!

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RE: Rodelunfall mit Deutschem Urlaubsgast

Beitrag von JUSLINE » 31.01.2006, 20:25

Ja, zwar sind österreichische Urteile, insb auch Exekutionstitel grundsätzlich nur in Ö durchsetzbar, es gibt aber gegenseitige Abkommen mit anderen Ländern - mit ziemlicher Sicherheit gibts eins mit Deutschland. Da du im Strafverfahren als Privatbeteiligter beigetreten bist, würde ich dort die Schadenersatzansprüche geltend machen. Das erspart - wenn der andere verurteilt wird - ein zweites Verfahren, und außerdem trägst du dafür keine Kosten, auch nicht wenn der andere freigesprochen wird - im Gegensatz zum zivilrechtlichen Schadenersatzprozess. Wenn du im Strafverfahren keinen Schadenersatz zugesprochen bekommst, kannst du immer noch Schadenersatzklage erheben.


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RE: Rodelunfall mit Deutschem Urlaubsgast

Beitrag von JUSLINE » 02.02.2006, 18:57

Hallo Sine!



Danke für Deine Antwort.

Was heißt das jetzt genau für mich: Soll ich meine gesamten Ansprüche (Schäden an der Bekleidung, Schmerzensgeld) bei Gericht geltend machen?

Bisher habe ich nur angegeben, dass ich mich einem Verfahren als Privatbeteiligter anschließe. Die Höhe des Schadens habe in im Protokoll der Polizei nicht genannt.



Die Verhandlung hat noch nicht stattgefunden. Soll ich jetzt bei Gericht noch vor der Verhandlung meine Schadenersatzforderungen bekanntgeben, oder werde ich separat danach gefragt?



Wird in diesem Strafverfahren ganz genau über die privatrechtlichen Ansprüche verhandelt wie in einem Zivilverfahren?



Was ist, wenn das Strafverfahren eingestellt wird? Werden dann auch die Privatansprüche nicht behandelt. Muss ich dann erst wieder ein Zivilverfahren anstreben?



Danke für Eure Hilfe.

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