Arbeitnehmerveranlagung nach Haft?

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G?
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Registriert: 25.02.2016, 08:43

Arbeitnehmerveranlagung nach Haft?

Beitrag von G? » 25.02.2016, 08:59

Folgende Fragen:
Es geht um die Arbeitnehmerveranlagung für die letzten 5 Jahre.
Im jahr 2011 habe ich ca. 4 Monate gearbeitet, danach Arbeitslosen und Notstandshilfe bezogen.
Im Jahr 2012 und 2013 habe ich nur die Notstandshilfe bezogen.
Im Jahr 2014 habe ich bis Mitte September die Notstandshilfe bezogen, danach kam ich in Haft wo ich von Oktober 2014 bis zur Entlassung Mitte Jänner 2016 gearbeitet habe.
Für meine 3 Kids habe ich immer nachweislich den gerichtlich vorgeschriebenen Unterhalt bezahlt, sogar während meiner Haftzeit(diesbezüglich half mir ein Bekannter, der meiner Ex monatlich den Unterhalt gab, die dies auch immer bestätigte!)
Nun zu meinen Fragen:
Für wann bzw. welche Zeiten kann ich den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen?
Bekommt man von der Finanz etwas zurück wenn man in Haft gearbeitet hat?
Vielleich gibt es hier ja den ein oder anderen Sachkundigen, der mir diesbezüglich Antworten gebn kann?!
Auf alle Fälle schon mal Danke fürs durchlesen! Mfg.



G?
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Beitrag von G? » 09.03.2016, 07:52

Gibt es hier niemanden, der sich mit dieser Thematik auskennt?

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