Mein Anliegen: Ich habe am 14.05 via Vorauskasse eine Gitarre bei einer Privatperson gekauft, bezahlt und die Ware nie erhalten. Ich habe ihm mehrfach Fristen gesetzt, er meldete sich jedoch nie wieder. Nachdem ich die Person einige Wochen lang ausgeforscht habe, kam die Antwort, dass er die Gitarre nun doch nicht verkaufen will und er nicht wusste, was er tun solle. Weiters hätte ich mit seinem Sohn kommuniziert und nicht mit ihm direkt. Er wolle vom Verkauf zurücktreten und mir das Geld zurücküberweisen. Ich habe ihn daraufhin gesagt, dass eine einseitige Auflösung des Vertrags nicht möglich ist und bestand auf mein Recht, die Gitarre zu erhalten.
Über meine Kontakte konnte ich in Erfahrung bringen, dass er eine ähnliche Gitarre bereits einmal an eine andere Person verkaufen wollte und ebenfalls keine Ware liefern wollte.
Dann kam es zu keiner Rückmeldung mehr und ich habe die Person bei der Polizei wegen Betrugs angezeigt. Die Polizei war sehr hilfreich und nahm alle Daten inkl. Mailverkehr auf. Dort erfuhr ich auch, dass der Sohn erst 5 Jahre alt ist und ich sicher keine Gitarre von ihm gekauft habe.
Es vergingen 3 weitere Monate ohne jegliche Reaktion. Mir wurde dann Anfang September von ihm das Geld zurücküberwiesen. Das habe ich natürlich sofort bei der Polizei gemeldet, da ich damit für sie keinen Schaden mehr erlitten habe. Ich erhalte keine Auskunft, ob noch eine Anzeige gegen die Person läuft.
Gestern hat er die Gitarre erneut auf Willhaben gestellt (inkl. gleichem Foto) und es wurd erneut ein Verkauf ausgemacht. Ich erhielt sein Verkaufs-OK inkl. gleicher Bankdaten wie damals.
Als jemand anderer einige Stunden später gefragt hat, ob die Gitarre noch zum Verkauf stehe, wurde dies mit "ja, vorerst noch zum Verkauf" beantwortet.
Dieser Mensch betrügt systematisch Menschen, die per Vorauskasse bezahlen. Auf Rückfragen bezüglich Vorortbesichtigung reagiert die Person nicht. Die Justiz kann in solchen Fällen nichts tun, ich müsste privatrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Zu all dem kommt noch, dass er die Gitarre deutlich unter dem Marktwert verkauft und ihm so viele Käufer auf den Leim gehen.
Ab wann wird ein Verkaufsvertrag zwischen Privatpersonen verbindlich? Reicht hier bereits die Übermittlung der Bankdaten oder ist erst nach Überweisung ein Vertrag gegeben?
Ich fühle mich weiterhin um eine wertvolle Gitarre und um großen Aufwand (Ausforschung, Meldung bei Polizei, Geld 2 Moante lang "verborgt") betrogen.
Betrug einer Privatperson mit System
Betrug liegt nur bei Schädigungsabsicht und unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz vor. Da sich der Verkäufer bereit erklärte Ihnen das Geld zu zurück zu überweisen und dies auch getan hat, haben Sie nur einen privatrechtlichen Anspruch gegen ihn auf Herausgabe der Kaufsache gemäß §§ 918, 1061 ABGB. Strafrechtlich hat dies keine Relevanz mehr (4. ZPK Art 1 EMRK).
Der systematische Betrug ist nicht gegeben, wenn er den Käufern das Geld immer wieder sofort zurückgibt.
Dazu folgende Überlegung:
Ist der Verkäufer bei Vertragsabschluss wo er im Inneren ja scheinbar bereits vorhat, die Kaufsache nie auszuhändigen und das bekommene Geld erst später wieder zurück zu überweisen nicht oder zumindest in der Höhe des vereinbarten Kaufpreises gegenwärtig vermögend und hat er auch vor das Kaufgeld vorübergehend eigen- oder fremdnützig zu gebrauchen (bevor er es zurückgibt) könnte man doch einen zum Tatzeitpunkt vorhandenen schädigungs- und unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz annehmen. Vielleicht ist das seine Art sich so etwas wie ein ständiges Darlehen zu verschaffen, dann wäre eine (sogar gewerbsmäßige) Betrugskonstellation möglich.
Durch eine (rechtzeitige) tätige Reue allerdings, wäre ihm ebenso Straffreiheit gewährleistet (§ 167 StGB).
Subsidiär könnte man hier eine fortgesetzte vorsätzlich begangene Rechtsschädigung von diversen Rechtsgutsträgern nach § 108 Abs 1 StGB annehmen. Man könnte mit einer fortgesetzten (in echter Realkonkurrenz verübten) bewussten Rechtsschädigung an einem subjektiven Recht und zwar an den relativen Rechten; hier am persönliches Sachenrecht nach § 859 ABGB, argumentieren.
Zum Vertragsabschluss:
Ein vertragliches Schuldverhältnis kommt bereits mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts zu Stande. Der Titel beruht hier auf einem Vertrag (§ 424 ABGB). Erklären sich die Kontrahenten zur gegenseitigen Leistung bereit und sind sie sich über die wesentlichen Vertragspunkte (hier: Kaufsache und Kaufpreis) einig, entsteht bereits ein bindendes Verpflichtungsgeschäft (§ 861 ABGB).
Die Übergabe der Kaufsache und des Kaufgeldes begründet hingegen ein Verfügungsgeschäft, wodurch das Eigentum dann übertragen und (derivativ) erworben wird (§§ 425, 1053 letzter Satz ABGB).
Inserate sind aber nur eine invitatio ad offerendum (Einladung zu einem Angebot). Es mangelt dem Verkäufer (insbesondere als Privatperson und bei Speziessachen) am Willen, jedem, der sich meldet auch zu leisten (fehlender Rechtsbindungswille). Erst wenn er konkret einem Inserenten zusagt, er werde ihm die Sache verkaufen, kommt ein Vertrag zu Stande. Wenn sich 100 Leute bei ihm melden, kann er frei wählen, wen er als Vertragspartner möchte. Sagt er einem dann aber zu und verspricht ihm zu leisten, schließt er einen Vertrag. In diesem Fall darf er dann keinen anderen Käufer mehr wählen.
Dann gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, demnach hat der Verkäufer hier kein Recht die Herausgabe plötzlich zu verweigern.
Sollte ein Vertrag zu Stande gekommen sein, müssen Sie auf Erfüllung klagen (§ 918 ABGB).
Das heißt:
Sie setzen ihm eine angemessene Nachfrist, ansonsten klagen Sie auf Herausgabe der Kaufsache bei Gericht.
Ich hoffe Sie haben schriftlich mit ihm verkehrt, andernfalls sieht es schlecht aus.
Mit freundlichen Grüßen
lexlegis
Der systematische Betrug ist nicht gegeben, wenn er den Käufern das Geld immer wieder sofort zurückgibt.
Dazu folgende Überlegung:
Ist der Verkäufer bei Vertragsabschluss wo er im Inneren ja scheinbar bereits vorhat, die Kaufsache nie auszuhändigen und das bekommene Geld erst später wieder zurück zu überweisen nicht oder zumindest in der Höhe des vereinbarten Kaufpreises gegenwärtig vermögend und hat er auch vor das Kaufgeld vorübergehend eigen- oder fremdnützig zu gebrauchen (bevor er es zurückgibt) könnte man doch einen zum Tatzeitpunkt vorhandenen schädigungs- und unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz annehmen. Vielleicht ist das seine Art sich so etwas wie ein ständiges Darlehen zu verschaffen, dann wäre eine (sogar gewerbsmäßige) Betrugskonstellation möglich.
Durch eine (rechtzeitige) tätige Reue allerdings, wäre ihm ebenso Straffreiheit gewährleistet (§ 167 StGB).
Subsidiär könnte man hier eine fortgesetzte vorsätzlich begangene Rechtsschädigung von diversen Rechtsgutsträgern nach § 108 Abs 1 StGB annehmen. Man könnte mit einer fortgesetzten (in echter Realkonkurrenz verübten) bewussten Rechtsschädigung an einem subjektiven Recht und zwar an den relativen Rechten; hier am persönliches Sachenrecht nach § 859 ABGB, argumentieren.
Zum Vertragsabschluss:
Ein vertragliches Schuldverhältnis kommt bereits mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts zu Stande. Der Titel beruht hier auf einem Vertrag (§ 424 ABGB). Erklären sich die Kontrahenten zur gegenseitigen Leistung bereit und sind sie sich über die wesentlichen Vertragspunkte (hier: Kaufsache und Kaufpreis) einig, entsteht bereits ein bindendes Verpflichtungsgeschäft (§ 861 ABGB).
Die Übergabe der Kaufsache und des Kaufgeldes begründet hingegen ein Verfügungsgeschäft, wodurch das Eigentum dann übertragen und (derivativ) erworben wird (§§ 425, 1053 letzter Satz ABGB).
Inserate sind aber nur eine invitatio ad offerendum (Einladung zu einem Angebot). Es mangelt dem Verkäufer (insbesondere als Privatperson und bei Speziessachen) am Willen, jedem, der sich meldet auch zu leisten (fehlender Rechtsbindungswille). Erst wenn er konkret einem Inserenten zusagt, er werde ihm die Sache verkaufen, kommt ein Vertrag zu Stande. Wenn sich 100 Leute bei ihm melden, kann er frei wählen, wen er als Vertragspartner möchte. Sagt er einem dann aber zu und verspricht ihm zu leisten, schließt er einen Vertrag. In diesem Fall darf er dann keinen anderen Käufer mehr wählen.
Dann gilt der Grundsatz pacta sunt servanda, demnach hat der Verkäufer hier kein Recht die Herausgabe plötzlich zu verweigern.
Sollte ein Vertrag zu Stande gekommen sein, müssen Sie auf Erfüllung klagen (§ 918 ABGB).
Das heißt:
Sie setzen ihm eine angemessene Nachfrist, ansonsten klagen Sie auf Herausgabe der Kaufsache bei Gericht.
Ich hoffe Sie haben schriftlich mit ihm verkehrt, andernfalls sieht es schlecht aus.
Mit freundlichen Grüßen
lexlegis
Danke für die aufschlussreiche Rückmeldung, soetwas habe ich mir unter Rechtsberatung erhofft. Ja, ich habe alles schriftlich und zusammengefasst. Auch die Polizei hat einen längeren Bericht inkl. des Mailverkehrs aufgenommen.
Der Verkäufer borgt sich offensichtlich das Geld für mehrere Monate, genau das ist mein Problem. Er hat NICHT reagiert, als ich wochenlang versucht habe, in Erfahrung zu bringen, ob er die Gitarre schon versendet hat.
Dadurch, dass er die Gitarre deutlich unter dem Marktwert anbietet (er weiß um den Wert!), möchte er schnell an Geld kommen.
Der einseitige Rücktritt vom Verkauf ist ebenfalls nicht möglich, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Vorallem nicht, wenn wochenlang nicht reagiert wurde und ich den Aufwand hatte, die Person ausfindig zu machen.
Ich habe ihm bereits mehrere Fristen (wiederum wochenlang) gegeben. Diese hat er verstreichen lassen, daher die Anzeige bei der Polizei.
Der Verkäufer borgt sich offensichtlich das Geld für mehrere Monate, genau das ist mein Problem. Er hat NICHT reagiert, als ich wochenlang versucht habe, in Erfahrung zu bringen, ob er die Gitarre schon versendet hat.
Dadurch, dass er die Gitarre deutlich unter dem Marktwert anbietet (er weiß um den Wert!), möchte er schnell an Geld kommen.
Der einseitige Rücktritt vom Verkauf ist ebenfalls nicht möglich, wenn ich das richtig verstanden habe, oder? Vorallem nicht, wenn wochenlang nicht reagiert wurde und ich den Aufwand hatte, die Person ausfindig zu machen.
Ich habe ihm bereits mehrere Fristen (wiederum wochenlang) gegeben. Diese hat er verstreichen lassen, daher die Anzeige bei der Polizei.
Spät aber doch kommt das Update:
Es fanden sich 3 weitere Personen aus ganz Österreich, die genau die selbe Vorgehensweise mit anderen Musikinstrumenten zur Anzeige gebracht haben.
Es kam zur Gerichtsverhandlung, ich wurde als Zeuge vorgeladen. Unsere Personalien wurden vom Richter mündlich abgefragt, wir mussten den Verhandlungssaal verlassen und der Angeklagte wurde 20 Minuten lang befragt.
Wir wurden wieder in den Saal gebeten um das Urteil mitgeteilt zu bekommen: Die Sache endete mit einer Diversion, es tue dem angeklagten leid und er möchte sich entschuldigen. Unsere Aussagen wurden nicht benötigt, das könne man laut dem Richter nie vorher wissen.
Der Angeklagte hat sich also über den Richter entschuldigen lassen und hat uns nur den Rücken zugekehrt.
vor einigen Wochen bot diese Person erneut etwas auf willhaben an und reagierte wieder nur auf Vorabzahlungsvorschläge.
Mir wurde auch gesagt, dass er absolut keine Reue zeigt und behauptet, die Käufer hätten einfach nie Bescheid gegeben, ob sie die Instrumente nun haben wollen oder nicht.
Auch bei Rückfrage nach der Verhandlung reagierte der Verkäufer recht frech: "na und? was is rausgekommen? nix!"
Meine Lektion aus der Geschichte: Nicht zur Polizei gehen, sondern gleich zum Anwalt. Der Staatsanwalt hat keinen einzigen Zeugen kontaktiert und hat auch kein Interesse, den Aufwand der Kläger zu würdigen.
Ich kann nun verstehen, warum sich viele auf Selbstjustiz berufen und kein Vertrauen in die Justiz haben.
Wäre ich nicht zur Verhandlung gekommen, wäre ich bestraft worden. (Zeugenpflicht)
Es fanden sich 3 weitere Personen aus ganz Österreich, die genau die selbe Vorgehensweise mit anderen Musikinstrumenten zur Anzeige gebracht haben.
Es kam zur Gerichtsverhandlung, ich wurde als Zeuge vorgeladen. Unsere Personalien wurden vom Richter mündlich abgefragt, wir mussten den Verhandlungssaal verlassen und der Angeklagte wurde 20 Minuten lang befragt.
Wir wurden wieder in den Saal gebeten um das Urteil mitgeteilt zu bekommen: Die Sache endete mit einer Diversion, es tue dem angeklagten leid und er möchte sich entschuldigen. Unsere Aussagen wurden nicht benötigt, das könne man laut dem Richter nie vorher wissen.
Der Angeklagte hat sich also über den Richter entschuldigen lassen und hat uns nur den Rücken zugekehrt.
vor einigen Wochen bot diese Person erneut etwas auf willhaben an und reagierte wieder nur auf Vorabzahlungsvorschläge.
Mir wurde auch gesagt, dass er absolut keine Reue zeigt und behauptet, die Käufer hätten einfach nie Bescheid gegeben, ob sie die Instrumente nun haben wollen oder nicht.
Auch bei Rückfrage nach der Verhandlung reagierte der Verkäufer recht frech: "na und? was is rausgekommen? nix!"
Meine Lektion aus der Geschichte: Nicht zur Polizei gehen, sondern gleich zum Anwalt. Der Staatsanwalt hat keinen einzigen Zeugen kontaktiert und hat auch kein Interesse, den Aufwand der Kläger zu würdigen.
Ich kann nun verstehen, warum sich viele auf Selbstjustiz berufen und kein Vertrauen in die Justiz haben.
Wäre ich nicht zur Verhandlung gekommen, wäre ich bestraft worden. (Zeugenpflicht)
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