Guten Abend,
ich hätte eine Frage- kann ein Vorkaufsrecht, welches ja grundsätzlich nicht vererbbar ist, mittels Vertrag vererbt werden?
Bzw. ist ein bestehender Vertrag, worin die Erbschaft festgehalten wurde, rechtlich zulässig?
Ich danke im Voraus für Hilfe.
lg
Vorkaufsrecht
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