Einstellung des Verfahrens - Schadenersatz?

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Mekisto
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Registriert: 12.11.2015, 17:45

Einstellung des Verfahrens - Schadenersatz?

Beitrag von Mekisto » 12.11.2015, 18:43

Guten Tag,

und zwar wurde vor über 2 Jahren eine Hausdurchsuchung bei mir durchgeführt. Angeblich wäre ich in einem "Hacking" / Verbreitung von "Schadsoftware" Fall verwickelt. Während dieser Prozedur wurden mehrere elektronische Geräte beschlagnahmt, unter anderem Tablet, Handy, Notebooks (darunter auch für die Arbeit) etc.
Natürlich musste ich mir nach diesem Vorfall neue Geräte zu legen, auch haben die Geräte mittlerweile einiges an Wert verloren.
Nach mehrmaligem Versuchen um Auskunft zum aktuellen Stand des Falles zu bekommen, welche entweder immer mit "Wird zur Zeit bearbeitet" oder "Ist zur Zeit stillgelegt" beantwortet wurden, gab ich auf und habe mich damit abgefunden diese Geräte niemals wieder zu sehen. Doch heute, völlig aus dem nichts, kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft dass das Verfahren eingestellt wurde.

Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
1. Müssen sie mir die Geräte wiedergeben? Wenn ja, in welcher Zeitspanne?
2. Habe ich in irgendeiner Form einen Anspruch auf "Schadenersatz"?

Edit:
Sicherstellung gemäß § 110 f StPO
Einstellung des Verfahrens gemäß § 190 Z 2 StPO



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