Hallo,
habe eine Frage zum Vertragsrecht: Habe einen Vertrag über eine Handwerkerleistung mit einem Fachbetrieb unterschrieben. Bei Vertragsabschluss haben wir keinen festen Termin für die Ausführung vereinbart - "...diesen Winter...". Da wir gut 8 Wochen nach Abschluss noch keine Zwischeninfo. über einen Termin erhalten hatten, haben wir im Sekretariat um Info./Rückruf gebeten. Keine Reaktion. Weitere 3 Wochen später nochmals Anruf und Bitte um Termin-Info. Bislang keine Info.Würde nun gern den Auftrag stornieren. Kann ich das so einfach ohne Nennung von Gründen. Bzw. was muss ich tun, um nicht "Ausfallkosten" zu tragen?.
Gruß
Himmelblau
Vertragsrecht
RE: Vertragsrecht
Ich würd Ihn einmal schriftlich dazu auffordern, mit seiner Arbeit zu beginnen. (2 Wochen Frist). Hat er nach 2 Wochen noch immer nicht begonnen, eine angemessene 1. Nachfrist setzen.(2 Wochen) Hält er die auch nicht ein, eine 2. und letzte Nachfrist von 1 Woche mit der Androhung bei Nichteinhaltung vom Vertrag zurückzutreten.
Abschließend, Vertragsrücktritt erklären.
Abschließend, Vertragsrücktritt erklären.
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