Liebes Forum,
ich hätte eine Frage zu folgender Situation und hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen:
Ich will eine Eigentumswohnung kaufen und habe ein verbindliches Kaufangebot unterbreitet. Das Kaufangebot ist nur wenig unter dem Preis, den der Verkäufer ursprünglich wollte, daher gehe ich davon aus, dass mein Angebot angenommen wird. Er hat noch bis Ende des Monats Zeit um mir eine Antwort zu geben.
Wenn er das Angebot angenommen hat, wie lange habe ich dann Zeit um den Kaufvertrag abzuschliessen? Gibt es da entsprechende Rechtsprechung?
Ich glaube üblich sind zwei Wochen nach verbindlicher Angebotsannahme, aber ich würde mir gerne etwas mehr Zeit lassen (die Bausparkasse blockiert derzeit noch einiges an Geld und ich kann erst in ein paar Wochen - sprich Anfang Januar - darüber verfügen). Wir haben in Kaufangebot und -annahme dazu nichts spezifiziert.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
LG,
Tarantulady
Vertragserstellung nach Kaufangebotsannahme
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- Registriert: 11.12.2009, 14:55
Wenn es sich nicht um eine invitatio ad offerendum handelt, dann ist der Kaufvertrag mit der Annahme des von Ihnen gemachten Angebots durch den Verkäufer bereits als abgeschlossen anzusehen (§§ 861, 1053 ABGB).
Hinsichtlich der Erfüllungszeit gilt § 904 ABGB, wonach sogleich auf die gegenseitigen Leistungen gedrungen werden kann. Ich rate Ihnen das Kaufgeld an einen Treuhänder zu überweisen, der den Betrag erst auf das Konto des Verkäufers überweist, wenn Sie im Grundbuch stehen.
Ausschnapsen können Sie sich das Ganze aber dennoch (Privatautonomie).
MfG
Lexlegis
Hinsichtlich der Erfüllungszeit gilt § 904 ABGB, wonach sogleich auf die gegenseitigen Leistungen gedrungen werden kann. Ich rate Ihnen das Kaufgeld an einen Treuhänder zu überweisen, der den Betrag erst auf das Konto des Verkäufers überweist, wenn Sie im Grundbuch stehen.
Ausschnapsen können Sie sich das Ganze aber dennoch (Privatautonomie).
MfG
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