Diskutieren Sie Fragen der Vermögensregelung, der Kindererziehung oder der Scheidungsfolgen.
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AM7
- Beiträge: 2
- Registriert: 20.10.2015, 08:16
Beitrag
von AM7 » 20.10.2015, 08:34
Hallo,
bräuchte dringend mal Hilfe bzw. eine fachkundige Antwort.
Sie: verheiratet, 1 Kind (5). Will sich scheiden lassen und zu mir ziehen. Die (Eigentums)Wohnung gehört nur mir. Wenn es nicht funktioniert, wer muss dann gehen, wer muss (wen wie viel) zahlen und wem gehört dann die Wohnung???
Vielen Dank im Voraus

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Manannan
- Beiträge: 1447
- Registriert: 28.09.2012, 11:08
Beitrag
von Manannan » 23.10.2015, 21:51
Die Eigentumswohnung gehört weiter Ihnen. Wenn "sie" keine Miete zahlt und nur anteilige Betriebskosten, dann können Sie "sie" jederzeit an die frische Luft setzen. Zahlt "sie" Miete, dann gilt das als Mietvertrag und es gelten somit die mietrechtlichen Spielregeln. Im letzteren Fall würde ich zu einem schriftlicher Mietvertrag raten.
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