begräbniskosten

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vetandi
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Registriert: 11.10.2015, 08:27

begräbniskosten

Beitrag von vetandi » 11.10.2015, 08:36

liebes jus-team,

meine großmutter vertarb im märz 2015.
da sie in das grab meiner cousine kam wurde beim bestattungsunternehmen der name meier cousine als auftragsgeberin bekanntgebeben.
die bestattungskosten habe ich als nicht erbberechtigte ausgelegt.


da die verlassenschaft durch streitigkeiten immer noch andauert und mir der notar gesagt hat das ich mir die begräbniskosten von den erben selbst holen müsse.würde ich nun gerne folgendes wissen:

da die rechnung der bestattungsfirma auf meine cousine läuft und ich den betrag von meinem konto abbuchen hab lassen. kann ich rechtlich gesehen die ausgelegten 6500 euro von meiner cousine gleich fordern? das die verlassenschaft unnötig in die länge gezogen wird war nicht absehbar.

vielen dank und lg

andrea



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 12.10.2015, 16:05

Liebe Fragestellerin!

Das vertragliche Schuldverhältnis für die Entrichtung der Begräbniskosten ist zwischen Ihrer Cousine und dem Bestattungsunternehmen zu Stande gekommen. Diese Annahme ergibt sich aus der Tatsache, dass der Name Ihrer Cousine auf der Rechnung steht.

Sie haben eine fremde Schuld bezahlt, obwohl Sie nicht dafür gehaftet hätten.

Ihre Cousine als Schuldnerin, war damit einverstanden, dass Sie die Schuld, für die Sie nicht haften, begleichen.

Ihr Wille bezog sich darauf, die Zahlungsschuld der Cousine vorübergehend zu übernehmen. Das Forderungsrecht haben Sie durch das Begleichen der fremden Schuld in der Regel erlangt, ansonsten müssen Sie beim Gläubiger (Bestattungsunternehmen), die Abtretung der Rechte an der Forderung verlangen (§ 1422 ABGB).

Das Forderungsrecht ist eine unkörperliche Sache, an der Eigentum begründet werden kann (§ 292 zweiter Halbsatz iVm § 1424 Satz 1 ABGB).

Sofern Sie mit Ihrer Cousine keine weiteren Abmachungen getroffen haben, bis wann diese Ihnen das Geld zurückzuzahlen hat, können Sie die Forderung gleich stellen.

Mit freundlichen Grüßen

lexlegis

vetandi
Beiträge: 2
Registriert: 11.10.2015, 08:27

Beitrag von vetandi » 12.10.2015, 21:10

vielen dank für die ausführliche antwort und hilfe!

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