E-Card

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JUSLINE
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E-Card

Beitrag von JUSLINE » 02.01.2006, 11:22

Hallo!



Ich hätte eine Frage und hoffe, ihr könnt mir helfen! Ich arbeite schon seit längerem hauptberuflich und nebenberuflich als Angestellte in verschiedenen Firmen. Hauptversichert (aufgrund meiner hauptberuflichen Tätigkeit) bin ich bei der BVA (habe auch die E-Card von der BVA) und aufgrund meiner Nebentätigkeit bin ich auch noch bei der WGKK versichert. Jetzt wurde mir die E-Card Gebühr von der WGKK abgezogen. Von der BVA gabs keine Abzüge, da ich ja hierfür den Selbstbehalt zu bezahlen habe. Nun habe ich ein Formular gefunden, wo man einmal € 10,- Gebühr von der Krankenkasse zurückverlangen kann, bei doppelten Abzug. Dies habe ich auch an die WGKK gesendet, aber diese wollten beide Lohnzettel mit den Abzügen sehen, damit sie mir einmal die Gebühr rücküberweisen. Ich habe allerdings bekanntgegegen, dass ich nur einen Lohnzettel mit dem ersichtlichen Abzug vorweisen kann. Darauf meinte die WGKK, wenn ich nicht beide Abzüge vorweisen kann, bekomme ich nichts. Könnte ich beide Vorweisen, würde ich es bekommen. Meine Frage wäre nun, ob es doch noch eine Möglichkeit gibt, damit ich mir die abgezogenen € 10,- zurückholen kann?



Herzlichen Dank für die Hilfe!

Beste Grüße

Birgit




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RE: E-Card

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2006, 18:17

Sag mal hast du sonst keine probleme/nichts zu tun?

Wegen zehn euro?



Ich habe viel Mitleid aber keinerlei Verständnis.


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RE: E-Card

Beitrag von JUSLINE » 05.01.2006, 09:43

Solche Antworten kannst du dir sparen. Für manche Leute ist halt jeder Euro wichtig, wenn man das Geld nicht, so wie du anscheinend, zum Fenster hinauswerfen kann! Also lass es!


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