Definition? "zur Überweisung zu bringen"

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JUSLINE
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Definition? "zur Überweisung zu bringen"

Beitrag von JUSLINE » 01.01.2006, 15:29

Was heißt das terminlich konkret: bis zum "Stichtag" zur Überweisung zu bringen.

- Überweisung veranlassen?

- Betrag muss am Empfängerkonto sein?

- Betrag muss am Empfängerkonto und verfügbar sein?



Vielen Dank

Atron



Grupo1
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RE: Definition? "zur Überweisung zu bringen"

Beitrag von Grupo1 » 02.01.2006, 14:54

Die Formulierung ist nicht gerade glücklich und sollte vorsichtigst ausgelegt werden.



Als Empfänger würde ich mir keine Sanktionen trauen, wenn das Geld rechtzeitig "abgesendet" wurde und als Erlger würde ich so rechtzeitig absenden, dass der Betrag am vorgegebenen Tag auf dem Empfängerkonto aufscheint.





Mit freundlichen Grüßen



Michael Gruner

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