Mieter vermietet Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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baum
Beiträge: 1
Registriert: 19.04.2015, 02:32

Mieter vermietet Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen

Beitrag von baum » 19.04.2015, 03:01

Hallo,

ich bitte um zahlreiche Antworten zu folgendem Thema:

In der Wohnung nebenan untervermietet der Nachbar die Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen!

Es sind laut Untermieterin insgesamt 3 Leute, welche zur Untermiete sind. (Die Wohnung selbst hat ca. 180m2).
Wenn man die Untervermieterin fragt, ob der Hauptmieter da sei, heißt es, dass er auch ein Zimmer hat und dass er auch da sei; nur komischerweise ist er auf Nachfrage nie anzutreffen. (Da der Nachbar bereits in den Vorjahren untervermietet hat, hat die Hausverwaltung auf Nachfrage meinerseits angegeben, dass er auch untervermieten darf - allerdings lebte er früher tatsächlich in der Wohnung, im Gegensatz zu jetzt!)

Allerdings ist der Hauptmieter seit Jänner 2015 nicht mehr von mir gesehen worden; er holt sich lediglich nur die Post ab und geht anschließend gleich wieder.

Dazu muss ich noch sagen, dass der Nachbar im Herbst 2014 noch gesagt hat, dass er sich die Wohnung alleine nicht mehr leisten könne und das er vorhat, wieder Untermieter zu finden; nach 1 Jahr könne er es sich dann leisten, in eine andere Wohnung zu ziehen.

Anscheinend konnte er es sich bereits jetzt leisten, auszuziehen.

Da die WG immer wieder Feste feiert, es laut ist und deren Gäste einen nachts aus dem Bett läuten, möchte ich nun wissen, ob er überhaupt untervermieten darf, wenn er gar nicht in der Wohnung lebt und wie man es beweisen kann, dass er gegen ein Gesetz verstößt. (Ich bin nicht der Eigentümer seiner Wohnung!)

Vielen Dank!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 21.04.2015, 12:13

Wenn ihm der Eigentümer die Unterbestandgabe erlaubt, dann werden Sie nichts daran ändern können.
Ist der Vermieter allerdings selbst nie anwesend ist darauf zu schließen, dass die Wohnung nicht zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses verwendet wird, was einen Kündigungsgrund nach dem MRG darstellen könnte (vgl § 30 Abs 2 Z 6 MRG).

BetterToCallSaul
Beiträge: 36
Registriert: 13.02.2015, 08:57

Re: Mieter vermietet Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen

Beitrag von BetterToCallSaul » 22.04.2015, 12:35

baum hat geschrieben:Hallo,

ich bitte um zahlreiche Antworten zu folgendem Thema:

In der Wohnung nebenan untervermietet der Nachbar die Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen!

Es sind laut Untermieterin insgesamt 3 Leute, welche zur Untermiete sind. (Die Wohnung selbst hat ca. 180m2).
Wenn man die Untervermieterin fragt, ob der Hauptmieter da sei, heißt es, dass er auch ein Zimmer hat und dass er auch da sei; nur komischerweise ist er auf Nachfrage nie anzutreffen. (Da der Nachbar bereits in den Vorjahren untervermietet hat, hat die Hausverwaltung auf Nachfrage meinerseits angegeben, dass er auch untervermieten darf - allerdings lebte er früher tatsächlich in der Wohnung, im Gegensatz zu jetzt!)

Allerdings ist der Hauptmieter seit Jänner 2015 nicht mehr von mir gesehen worden; er holt sich lediglich nur die Post ab und geht anschließend gleich wieder.

Dazu muss ich noch sagen, dass der Nachbar im Herbst 2014 noch gesagt hat, dass er sich die Wohnung alleine nicht mehr leisten könne und das er vorhat, wieder Untermieter zu finden; nach 1 Jahr könne er es sich dann leisten, in eine andere Wohnung zu ziehen.

Anscheinend konnte er es sich bereits jetzt leisten, auszuziehen.

Da die WG immer wieder Feste feiert, es laut ist und deren Gäste einen nachts aus dem Bett läuten, möchte ich nun wissen, ob er überhaupt untervermieten darf, wenn er gar nicht in der Wohnung lebt und wie man es beweisen kann, dass er gegen ein Gesetz verstößt. (Ich bin nicht der Eigentümer seiner Wohnung!)

Vielen Dank!
wieder ein Vernaderer
Haben sie eigentlich nichts anderes zu tun?

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 23.04.2015, 02:08

Sie sind, wenn es um Sachen des Mietvertrages geht nicht aktiv legitimiert, also halten Sie sich am besten aus dieser Angelegenheit raus. Natürlich können Sie den Vermieter darüber in Kenntnis setzen, der kann bei einer Scheinuntervermietung den Antrag stellen die Untermieter als Hauptmieter im Vertrag zu haben und den Hauptmieter so rauswerfen. Wenn es aber nur um Lärm oder ähnliches geht, was von den Untermietern erzeugt wird, können Sie gesondert klagen (§ 364 Abs 2 ABGB).

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