Ich habe von meiner Versicherung unaufgefordert ein Duplikat der Polizze erhalten. Dem "Duplikat" wurde ein neuer Paragraph hinzugefügt. Von der Versicherung selbst bekomme ich keine Antwort, ausser das man sich auf den Vertrieb beruft.
Dieser neue § ändert, meiner Meinung nach auch die Vertragsgrundlagen, welche sich, zu den bei der Vertragsunterzeichnung gültigen, erheblich unterscheiden und für mich nachteilig wären. Unterschrift oder Kennzeichnung über diese Änderung gibt es nicht. Wie kann ich zu den ursprünglichen Vertragsgrundlagen zurückkehren ohne zu kündigen? Ist diese Vorgehensweise überhaupt rechtens?
Ich bitte um Hilfe bzw. Rat. Danke!!!
Versicherungsvertrag - Polizze
Zweiseitig verbindliche Verträge können grundsätzlich nicht einseitig abgeändert werden (Pacta sunt servanda). Die Zustimmung beider Kontrahenten ist erforderlich. Wenn die Konditionen geändert wurden, müssen Sie darauf hingewiesen werden und das Recht haben den Vertrag zu lösen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Es besteht eine Informationspflicht. Klauseln in den bei Vertragsabschluss akzeptierten AGB, die eine jederzeitige Änderungsmöglichkeit des Vertrages ohne Informationspflicht aufzeigen, sind grob benachteiligend und nichtig (§ 879 Abs 3 ABGB). Schreiben Sie einen eingeschriebenen scharfen Brief mit der Bitte konkret zu begründen warum die Konditionen geändert wurden und das, ohne, dass Ihnen Bescheid gegeben wurde.
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