Rechtliches beim Thema "abschleppen"!

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Peter Mantler
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Registriert: 04.04.2015, 20:00

Rechtliches beim Thema "abschleppen"!

Beitrag von Peter Mantler » 04.04.2015, 20:18

Hallo liebe Gemeinde,

ich bzw. mein PKW wurde vor kurzem von einem Privatgrund bzw. Privatstrasse abgeschleppt!
Dies will ich mir keinesfalls gefallen lassen und möchte mich auf das Thema "Selbsthilfe" bzw. §§ 19, 344 ABGB berufen, da dieser u.a. besagt, dass Selbsthilfe bzw. eine Abschleppung nur im äussersten Notfall rechtens ist.
Da dies alles andere als der Fall war, möchte ich meinerseits eine Besitzstörungsklage einreichen, aber hätte mich vorab gerne hier noch ein wenig "schlauer" gemacht! :wink:

Gibt es hier vielleicht jemanden, der sich bei diesem Thema besonders gut auskennt?


Herzlichen Dank im Voraus.



lexlegis
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Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 05.04.2015, 13:23

Das kann ich mir leider nicht verkneifen. Eine nette Doppelmoral, die Sie vertreten. Sie vergessen scheinbar, dass Sie durch das Parken auf Privatgrund ohne Erlaubnis ebenfalls in ein Besitzrecht eingegriffen haben, was genauso nicht rechtens ist!

Zum Rechtlichen:

Abschleppen ist laut OGH nur dann zulässige erlaubte Selbsthilfe, wenn keine andere Möglichkeit besteht (auf dem Rechtsweg) die Störung zu beseitigen und deswegen dem gestörten Besitzer ein Nachteil droht (eingeparkt sein zum Beispiel oder wenn jemand vor der Ausfahrt parkt und den Weg versperrt).

Das bloße Abstellen eines Fahrzeuges auf dem Grund eines anderen stellt zwar eine Besitzstörung dar, berechtigt aber nicht automatisch zur Selbsthilfe, hierfür muss der Gestörte quasi gezwungen werden zu dem Mittel zu greifen, weil eben die richterliche Hilfe zu spät kommen würde und ihm ein echter Nachteil droht.

Hat der Besitzer keine andere ihm zumutbare Möglichkeit darf er also zu dieser Selbsthilfe greifen. Den Abschleppdienst hat er aber zunächst selber zu bezahlen, da er Auftraggeber ist und somit er den Werkvertrag mit der Abschleppfirma schließt. Die Firma kann also vom Gestörten das Geld verlangen. Der Gestörte kann sich dann beim Störer regressieren, wenn das Abschleppen im Rahmen der erlaubten Selbsthilfe erfolgt ist; andernfalls wir kein Ersatz zugesprochen.

In Ihrem Fall bringt eine Klage wegen Besitzstörung nicht so viel, da es eine Unterlassungsklage mit Schadenersatzanspruch ist (§ 339 ABGB). Der Anspruch auf Schadenersatz besteht aber leg cit nur bei einem nachweislich materiellen Schaden. Da Ihnen durch das Abschleppen ein Aufwand entstanden ist, könnten Sie das eventuell vom Störer verlangen. Zu bedenken ist allerdings, dass hier der Anspruch aufgrund der Tatsache, dass Sie ebenfalls als Störer fungierten geschmälert werden kann.

Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen, wirklich was holen werden Sie nicht können und eine Unterlassungsklage macht wenig Sinn, denn der Störer wird das mit dem Abschleppen nicht wiederholen, wenn Sie nicht auf seinem Grund parken.

Peter Mantler
Beiträge: 2
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Beitrag von Peter Mantler » 05.04.2015, 17:55

Vorab herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ich kann Ihren Einwand bzgl. Doppelmoral sehr gut nachvollziehen, da Sie klarerweise keine Information über den Hergang bzw. die Umstände haben (können). Hätten Sie diese, würden Sie wahrscheinlich ein wenig anders urteilen, aber damit möchte ich Sie erst gar nicht "belästigen".

In erster Linie freut es mich, dass ich das Thema "Selbsthilfe" richtig interpretiert habe und dass Sie der selben Meinung sind - eben dass es nicht rechtens war, mich einfach abschleppen zu lassen (die Kosten hierfür habe ich übrigens direkt beim Abschleppdienst im Zuge der Auslösung meines PKWs bezahlen müssen (d.h. auch das "Eintreiben" dieser Kosten hat sich der Besitzer erspart, da er anscheinend einen "Vertrag" mit dem Abschleppdienst ausgehandelt hat... ob das rechtens ist, kann ich nicht beurteilen).

Die Sache auf sich beruhen lassen, kommt bei mir definitiv nicht in Frage, da es sich hierbei immerhin um mehr als 600 Euro handelt (2 PKWs + Taxi-Rechnung - vom Aufwand und den Nerven ganz zu schweigen...).

Leider habe ich keinen Rechtsanwalt im Bekanntenkreis und weiß deshalb nicht, wie ich diese Angelegenheit am besten angehe, ohne dass ich im Endeffekt mehr an Anwaltskosten bezahle, als ich im Idealfall "refundiert" bekomme. Es gibt zwar die kostenlosen Erstgespräche, aber ich weiß nicht, ob dies so funktionieren würde, wie ich es mir vorstelle... :wink:

BetterToCallSaul
Beiträge: 36
Registriert: 13.02.2015, 08:57

Beitrag von BetterToCallSaul » 08.04.2015, 12:31

Peter Mantler hat geschrieben:Vorab herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ich kann Ihren Einwand bzgl. Doppelmoral sehr gut nachvollziehen, da Sie klarerweise keine Information über den Hergang bzw. die Umstände haben (können). Hätten Sie diese, würden Sie wahrscheinlich ein wenig anders urteilen, aber damit möchte ich Sie erst gar nicht "belästigen".

In erster Linie freut es mich, dass ich das Thema "Selbsthilfe" richtig interpretiert habe und dass Sie der selben Meinung sind - eben dass es nicht rechtens war, mich einfach abschleppen zu lassen (die Kosten hierfür habe ich übrigens direkt beim Abschleppdienst im Zuge der Auslösung meines PKWs bezahlen müssen (d.h. auch das "Eintreiben" dieser Kosten hat sich der Besitzer erspart, da er anscheinend einen "Vertrag" mit dem Abschleppdienst ausgehandelt hat... ob das rechtens ist, kann ich nicht beurteilen).

Die Sache auf sich beruhen lassen, kommt bei mir definitiv nicht in Frage, da es sich hierbei immerhin um mehr als 600 Euro handelt (2 PKWs + Taxi-Rechnung - vom Aufwand und den Nerven ganz zu schweigen...).

Leider habe ich keinen Rechtsanwalt im Bekanntenkreis und weiß deshalb nicht, wie ich diese Angelegenheit am besten angehe, ohne dass ich im Endeffekt mehr an Anwaltskosten bezahle, als ich im Idealfall "refundiert" bekomme. Es gibt zwar die kostenlosen Erstgespräche, aber ich weiß nicht, ob dies so funktionieren würde, wie ich es mir vorstelle... :wink:
Das wollte der Vorredner ja zum Ausdruck bringen
Der Anwalt wird mehr kosten als die EUR 600

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