Ist es von Seiten der Hausverwaltung erlaubt eine schriftliche Umfrage zur Rücklagenerhöhung an die Wohnungseigentümer so zu formulieren das wenn man gegen eine Erhöhung ist, ein Antwortschreiben das man dagegen ist, retour senden muss und eine Stimmenthaltung, also keine Reaktion mit Antwortschreiben, automatisch als Zustimmung gewertet wird?
Sprich, wenn man dagegen ist muss man dies schriftlich bekannt geben, wenn man dafür ist muss man nichts tun.
Ist eine derartige Umfrage rechtens und auch zulässig um einen Mehrheitsbeschluss zu erlangen wo es um eine Rücklagenerhöhung geht?
Vorab Danke für die Beantwortung meiner Anfrage.
Mehrheitsbeschluss bei Rücklagenerhöhung
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