Insolvenz für EU Bürger in England - Deutschland und Österreich – das Recht auf Ihrer Seite
Mit der EU Verordnung Nr. 1364/2000 und dem BGH-Beschluss AZ: IX ZB 51 / 00 vom 18.09.2001 wurde der Grundstein zur Europäischen Insolvenz gelegt. Danach kann jeder privat überschuldete EU-Bürger sein Insolvenzverfahren im EU Ausland absolvieren. Die Restschuldbefreiung wird dann im Herkunftsland gesetzlich anerkannt.
Vorteile der Insolvenz in England
- kurze Verfahrensdauer, nur 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung
- keine festen Pfändungsgrenzen ( wird angepasst an Situation des einzelnen)
- automatische Restschuldbefreiung, nicht abhängig von der Wohlverhaltensphase des Schuldners
- Gerichtskosten z.Z. 705,00 Pfund
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Hotline Insolvenz Tel: 0049 (0)6108 – 90 808 90
Die INSOLVENZLER
Insolvenz für EU Bürger in England
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