Guten Abend!
Ab 1.11. nehme ich mir eine neue unbefristete Mietwohnung, die Nutzfläche wurde jedoch inkl. einem im Wohnzimmer und Schlafzimmer seitlich verlaufenden Schacht berechnet.
Der Schacht ist aus Rigips verlauft die ganze Wand entlang und ist 30cm hoch sowie 30cm tief.
Im inneren so denke ich werden Strom- und TV-Kabel geführt da sich an dem Schacht je Zimmer 2 Steckdosen und ein TV-Anschluss befinden.
Meine Frage ist ob der Schacht zur Nutzfläche gezählt werden darf, es geht doch um 3,5 m² und EUR 32 mtl. an Miete.
Hier habe ich ein Bild hochgeladen zur Veranschaulichung http://img5.fotos-hochladen.net/uploads ... ja4iqk.jpg
Wenn der Schacht nicht zur Nutzfläche zählt würde ich dem Vermieter um Änderung der Nutzfläche auffordern, 1-2 Wochen nach Mietvertragsunterzeichnung. Im Vorfeld möchte ich das klarerweise nicht tun da ich sonst die Wohnung eventuell nicht bekomme.
Nutzfläche bei Installationsschacht
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- Registriert: 28.10.2014, 19:47
Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche abzüglich der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen und Nischen.
Dieser Kabelschacht wäre daher abzuziehen.
Nur, wenn Sie den Vermieter erst nach Unterfertigung des Vertrages darauf aufmerksam machen, dann werden Sie nicht durchdringen. Der Schacht ist offenkundig und war - wie auch die als Berechnung dienende Nutzfläche - bei Vertragsabschluss bekannt.
Dieser Kabelschacht wäre daher abzuziehen.
Nur, wenn Sie den Vermieter erst nach Unterfertigung des Vertrages darauf aufmerksam machen, dann werden Sie nicht durchdringen. Der Schacht ist offenkundig und war - wie auch die als Berechnung dienende Nutzfläche - bei Vertragsabschluss bekannt.
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