Rückzahlung der Ablöse ein muss?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Manuba
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Rückzahlung der Ablöse ein muss?

Beitrag von Manuba » 14.10.2014, 13:33

Ich hatte mit meiner Mutter über eine Wohnung gesprochen und über die davon auszugehende Ablöse, wonach Sie mir zugestimmt hat. Nun hab ich das Geld überwiesen den Ersten Teil der Ablöse.
Mietvertrag ist nicht unterschrieben.

Nun hab ich das Problem das meine Mutter nun einen Rückzug macht und behauptet das dies nicht abgesprochen sei und das der Vormieter die Erste Rate der Ablöse an sie zurück zahlen soll.
Bei der Bank hat sie jetzt behauptet das sie von alldem nichts wüsste.
Die Bank hat mich daraufhin zu einen Gespräch gebeten, welchem ich auch nachgekommen bin und somit keine Anzeige gegen mich gemacht wird.

Er weigert sich nun aber die anteilige Ablöse zurück zu zahlen. Jetzt ist die Frage muss er die Ablöse zurückzahlen weil meine Mutter es zurückfordert? Es ist somit ja kein Mietvertrag zu Stande gekommen.


Das er sich weigert zurück zu zahlen, habe ich schwarz auf weiß, dank Whatsapp.

Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen, danke.



MG
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Beitrag von MG » 15.10.2014, 10:21

Ein Mietvertrag kann auch mündlich zustande kommen. Daher wäre vorab zu klären, was Sie mit dem Vermieter vereinbart haben.

Sollte tatsächlich noch keine Mietvereinbarung getroffen worden sein, wäre die Kaution umgehend zurück zu zahlen.

mfG
RA Michael Gruner

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