Guten Tag,
Ich habe eine Frage bezüglich einer im Konkursverfahren verkauften(nicht gerichtlich versteigerte) Liegenschaft.
1. Und zwar, Ist der Konkursverwalter dazu verpflichtet, mir Bescheid zu geben falls mein schriftlich abgegebenes Gebot von einem anderen Interessenten überboten wird?
2. Und, Ist der Verwalter dazu verpflichtet, einem Interessenten zutritt zur Liegenschaft zu gewähren um diese zu besichtigen?
3. Wo kann ich mehr über eine solche Thematik und damit verbundenem Recht nachlesen?
Vielen Dank im Vorraus
Verkauf im Zuge eines Konkursverfahren
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- Registriert: 08.09.2014, 13:59
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