Hallo!
Ich habe folgende Frage: Mein Vater und meine Mutter haben im April gemeinsam einen Leasingvertrag für einen Neuwagen abgeschlossen und zur Sicherheit eine Restschuldversicherung gewählt.
Nun ist meine Mutter leider verstorben und mein Vater, der keinen Führerschein besitzt, kann das Auto nicht mehr brauchen.
Die Leasingbank weigert sich jetzt, die Restschulden zu übernehmen, da das Leasing ja auf meinen Vater laufen würde. Es sind jedoch beide als Mieter im Vertrag eingetragen - Vater als Mieter, Mutter als Mitmieterin.
Wie sieht das nun rechtlich aus? Der Vertrag besagt eindeutig, dass im Todesfall des Leasingnehmers die ausstehenden Raten übernommen werden.
Danke im Voraus für Ihre Auskunft,
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pichler
Restschuldversicherung bei Autoleasing
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 27.08.2014, 18:56
Ungeachtet der persönlichen und leider sehr traurigen Situation besteht ein weiterhin aufrechtes Vertragsverhältnis mit dem Leasinggeber. Auf Grund der von Ihnen geschilderten Situation muss Ihr Vater die Leasingraten weiterbezahlen und zwar unabhänig davon, ob Ihr Vater einen Führerschein besitzt oder nicht.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 27.08.2014, 18:56
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste