Guten Tag,
Ich möchte meine Mietwohnung kündigen in der ich seit 2010 wohne.
Heute habe ich mir dazu den Mietvertrag genauer durchgelesen und mir ist folgendes aufgefallen.
Dort steht.
Der Mieter kann bei Einhaltung einer 3 Monatigen Kündigunsfrist, jeweils zum Monatsletzten GERICHTLICH kündigen.
Jetz meine Frage: ich habe schon des öfteren gelesen, dass seit 2007 der Mieter nicht mehr gerichtlich kündigen muss. Das ist ja schön und gut, aber was wenn das so wie bei mir dezidiert im Mietvertag steht?
Muss ich dann trotzdem nur schriftlich kündigen?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Mietvertrag kündigen
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Ok, ich habe nicht 1 zu 1 aus dem Mietvertrag zitiert.
Dort steht (Zitat): Dem Mieter wird einseitig das Recht eingeräumt nach Ablauf von einem Jahr, nach 3 monatiger Kündigunsfrist den Mietvertrag gerichtlich aufzukündigen.
Aber selbst wenn es "kann" heißen würde im Mietvertrag, ist damit meiner Meinung nach nicht alles klar!
Denn "muss" würde ja wohl überhaupt keinen Sinn ergeben.
Dann würde ja dort stehen, dass ich nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung der Frist kündigen MUSS. Damit wäre ich ja dann gezwungen nach einem Jahr zu kündigen.
Danke Helmut Neubauer für die Antwort.
Hab mir MRG Paragraph 1 durchgelesen.
Dort steht ja: Dieses Bundesgesetz gilt für die Miete von Wohnungen...
Damit trifft das ja schon zu!
Vielen dank!
Dort steht (Zitat): Dem Mieter wird einseitig das Recht eingeräumt nach Ablauf von einem Jahr, nach 3 monatiger Kündigunsfrist den Mietvertrag gerichtlich aufzukündigen.
Aber selbst wenn es "kann" heißen würde im Mietvertrag, ist damit meiner Meinung nach nicht alles klar!
Denn "muss" würde ja wohl überhaupt keinen Sinn ergeben.
Dann würde ja dort stehen, dass ich nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung der Frist kündigen MUSS. Damit wäre ich ja dann gezwungen nach einem Jahr zu kündigen.
Danke Helmut Neubauer für die Antwort.
Hab mir MRG Paragraph 1 durchgelesen.
Dort steht ja: Dieses Bundesgesetz gilt für die Miete von Wohnungen...
Damit trifft das ja schon zu!
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