Ich hätte bitte dringend eure Meinung/Erfahrung zu folgendem Fall benötigt:
Firma "X" wird von Firma "Y" (Modeerzeugung) des UWG´s beschuldigt und "X" muss eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Die Klagende Firma "Y" ändert nach einem Jahr Ihren Namen auf Firma "Z" und ändert auch die gewerbliche Anmeldung von "Modeerzeugung" auf "Konditorei".
Es besteht kein Zusammenhang mehr mit der Unterlassungserklärung in der die Firma noch "Y" hieß und als Modeerzeugung deklariert war und auch auf diesen Firmenwortlaut klagte.
Für mich stellt sich jetzt die Frage:
1.) ist für die beklagte Firma "X" diese Unterlassungserklärung jetzt hinfällig?
2.) was müsste "X" mach, um auf Nummer "Sicher" zu gehen?
Bitte um Eure Meinungen/Erfahrungen.
Besten Dank
Unterlassungserklärung UWG, hinfällig?
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