Hallo,
vor nun 1,5 Jahren habe ich meine DSLR-Kamera (damaliger Wert 3000.-) einem guten Freund für ein Projekt geborgt. Diese wurde ihm am nächsten Tag unbemerkt in einem Innenstadtlokal gestohlen. Anstatt sofort Anzeige zu erstatten lies er ein paar Tage verstreichen bis er mir davon erzählte - somit hab´ ich als Eigentümer die Anzeige erstattet & zwecks Identifizierung/Zugehörigkeit die Seriennummer angegeben.
Die Aussichten auf das Auffinden von gestohlenen Kameras ist bekanntlich marginal, deshalb schrieb ich sie geistig auch gleich ab.
Jedoch habe ich meine Kamera auf "Stolencamerafinder" registriert um sie vielleicht früher oder später doch noch ausfindig zu machen.
Über 1 Jahr danach bekam ich die Meldung des Stolencam.finder Admins, dass er einige Treffer hätte, meine Kamera sich in den Händen von zwei Fotografen in Wien befinde.
Zu Erklärung: In jedem digitalen Foto sind EXIF/Metadaten gespeichert - Belichtungszeit,Brennweite, etc. und eben auch die Seriennummer der Kamera. Dieser engagierte Mensch hat quasi eine Suchmaschine programmiert die ununterbrochen Millionen Seiten im Netzt durchsucht und Metadaten aus den Fotos liest.
Lange Rede, ich hatte Namen und Adresse der zwei Fotografen die anscheinend meine Kamera hatten und ging zur Polizei. Ich erklärte den Beamten des öfteren die technische Möglichkeit des Auslesens von Metadaten & machte eine Niederschrift.
Die letzten sechs Monate bekam ich immer die Auskuft dass ermittelt wird, heute bekam ich vom Kriminalreferat die Info, dass die Ermittlung seit Ende März beendet seien, der Akt sich bei der St.a befindet und diese "überlegt" was mit der Kamera passiere, da die 2 Fotografen diese bei einem 2nd Hand-Shop gekauft haben und der "Verkäufer" nicht mehr wisse von wem er die Kamera gekauft hat.
Nun zu meiner Frage:
Kann es ernsthaft sein, dass ich halt Pech hab!?
Dauert so ein Verfahren durchschnittlich immer so lange?
Werde morgen versuchen den zuständigen St.Anwalt zu kontaktieren - wie sollte ich da am Besten vorgehen!?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit & im Voraus für jeden Tipp!
Kamera - Diebstahl // Hehlerei?
Hier stellt sich die Frage nach dem gutgläubigen Erwerb. Wer Diebesgut in einem Unternehmen in dessen gewöhnlichen Betrieb erwirbt, dessen Rechtsmangel (für gewöhnlich kann ja nur der wahre Eigentümer das Eigentum an seinen Sachen übertragen) wird durch den originären Eigentumserwerb saniert, wodurch der Käufer rechtmäßiges Eigentum an der gestohlenen Sache erlangt (§ 367 ABGB).
Demnach haben Sie sehr schlechte Chancen diese Sache zurückzufordern; Sie sind nicht länger Eigentümer der Sache; Sie haben bloß gegen den Dieb, sofern er ausfindig gemacht werden kann einen Ersatzanspruch. Zu hinterfragen wäre, ob der Verkäufer des Shops bzw. die Käufer von der wahren Herkunft der Kamera Bescheid wussten, das wird aber schwer nachzuweisen sein.
Der Ärger liegt in der Natur des Geschäftes:
Entweder ärgert sich A (das sind Sie) oder B (das ist der Käufer der Kamera). In diesem Fall ist das Gesetz auf der Seite des gutgläubigen Käufers.
Demnach haben Sie sehr schlechte Chancen diese Sache zurückzufordern; Sie sind nicht länger Eigentümer der Sache; Sie haben bloß gegen den Dieb, sofern er ausfindig gemacht werden kann einen Ersatzanspruch. Zu hinterfragen wäre, ob der Verkäufer des Shops bzw. die Käufer von der wahren Herkunft der Kamera Bescheid wussten, das wird aber schwer nachzuweisen sein.
Der Ärger liegt in der Natur des Geschäftes:
Entweder ärgert sich A (das sind Sie) oder B (das ist der Käufer der Kamera). In diesem Fall ist das Gesetz auf der Seite des gutgläubigen Käufers.
Dem Verkäufer der gestohlenen Ware müsste nachgewiesen werden, dass er über die wahre Herkunft der Sache (Diebesgut) Bescheid gewusst hat, also als Hehler fungierte und diese somit vor dem Verkauf bösgläubig (unredlich) besessen hat. Das wird bei einem Second-Hand-Laden sehr schwer nachzuweisen sein. Ich sehe eher schlechte Chancen, wenn es darum geht vom Verkäufer Schadenersatz zu verlangen.
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