Diebstahl

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HannibaLecter
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Registriert: 09.03.2014, 14:16

Diebstahl

Beitrag von HannibaLecter » 09.03.2014, 14:27

Hallo,
vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Mein Fahrrad, dass ich bei einem Freund eingestellt habe, wurde ebenso wie seines letzte Woche aus dem versperrten Fahrradraum gestohlen.

Nun will seine Haushaltsversicherung die Kosten seines Rades decken und mir nur den Zeitwert zahlen weil es "nur" fremdes Eigentum ist.

In den Vertragsgrundlagen der Versicherung habe ich Folgendes gefunden:

Fremde Sachen sind mit dem Versicherungswert gemäß Art. 10. wie das Eigentum des Versicherungsnehmers versichert.

Ergibt sich aus besonderen Umständen für fremde Sachen Ersatzpflicht nur im Sinne des Schadenersatzrechts, gilt dafür als
Versicherungswert im Sinne Art. 10. generell maximal der Zeitwert.


Eigentlich müssten sie auch die Kosten meines Rades decken?! Schadenersatzrecht greift ja nur wenn mein Freund, oder eine Sache/Person die ihm zuzurechnen wäre, den Diebstahl/Schaden verursacht hätte.

Danke schon mal!



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