Erbstreit nach nichteinhalten mündliches Versprechen

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aura15
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Erbstreit nach nichteinhalten mündliches Versprechen

Beitrag von aura15 » 04.03.2014, 09:27

Hallo,

ich habe eine Frage in Bezug auf einen innerfamiliären "Erbstreit".
Es geht darum, dass mir bei meiner Geburt ein Grundstück mündlich von meiner Großmutter zugestanden wurde (1.000 qm aus ca. 10.000qm Gesamtfläche).
Ende letzten Jahres wurde jedoch durch meinen Onkel ein Übernahmevertrag mit Zustimmung meiner Großmutter forciert.
Es ist beizufügen, dass meine Großmutter (Alter: 72) bereits eine leichte Demenz aufweist und relativ unbedacht den besagten Übernahmevertrag unterschrieben hat.

Gibt es für mich eine Möglichkeit mich auf dieses mündliche Zugeständnis zu berufen da sich mein Onkel sträubt über diese Abmachung Bescheid zu wissen?
Es gibt verschiedene Zeugen dieser Abmachung, aber hauptsächlich innerfamiliär.

Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Freundliche Grüße



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 04.03.2014, 10:36

Auf das mündliche Zugeständnis, dass Sie die Liegenschaft erben sollen können Sie sich nicht berufen. Diese Vereinbarung ist gemäß § 879 Abs 2 Z 3 ABGB nichtig. Zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Vermögen machen, was er möchte (§ 354 ABGB). Auch kann jeder (bis auf die gesetzliche Pflichtteilsregelung) darüber entscheiden, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll. Erbverträge über den Nachlass sind nur zwischen Ehepartnern gültig (§ 602 ABGB).

Auch liegt hier keine gültige Schenkung auf den Todesfall gemäß § 956 ABGB vor, denn hierfür bedarf es der Schriftform (§ 943 ABGB) und auch dann wäre es nur ein Vermächtnis, es sei denn die besondere Erfüllungsform des § 956 Satz 2 ABGB wäre gegeben.

Sie könnten höchstens vorbringen, dass die Großmutter zum Zeitpunkt des Übernahmevertrages nicht geschäftsfähig (§ 865 ABGB) gewesen und der Vertrag somit nichtig ist.

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