Hallo!
Abfallwirtschaftsgesetz, Altlastsanierungsgesetz, Grundwasserschutz bzw. Gesetze etc. dazu sind ja alle aufs Bundesland bezogen, oder?
Bevor ich mich als kompletter Laie da durchwurschtl, unterscheiden sich diese stark voneinander, was die Bundesländer angeht?
grüße!
Umweltgesetze/Altlasten/Sanierungen etc--Landessache?
Die hierfür ausschlaggebende Rechtsquelle ist das österreichische Bundesverfassungsgesetz (B-VG), wonach die Gesetzgebung und Vollziehung bezüglich des Abfallwirtschaftsrechts hinsichtlich gefährlicher Abfälle gemäß Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG in die Kompetenz des Bundes fällt. Es gelten also in allen neun Bundesländern die gleichen Bestimmungen, sofern es sich um gefährliche Abfälle handelt. Gefährliche Abfälle sind Abfälle die durch Verordnung als gefährlich gekennzeichnet werden (§ 2 Abs 4 Z 3 iVm § 4 Z 2 AWG 2002) Für ungefährliche Abfälle obliegt, sofern nicht der Bund einen Bedarf daran hat (Bedarfskompetenz), die Zuständigkeit in der Gesetzgebung den Ländern (Bundesländern). Dies ergibt sich aus Art 15 Abs 1 B-VG, wonach alles, was nicht explizit Bundessache ist in den Kompetenzbereich der Länder fällt (Generalklausel zu Gunsten der Länder).
Die Gesetze der neun Bundesländer werden natürlich eine gewisse Similarität zueinander aufweisen, jedoch nicht ident sein.
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist ein Bundesgesetz!
Die Gesetze der neun Bundesländer werden natürlich eine gewisse Similarität zueinander aufweisen, jedoch nicht ident sein.
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 ist ein Bundesgesetz!
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