Zu folgendem Teil eines Vertrages der uns angeboten wurde haben wir einige Zweifel, ob das 1. überhaupt rechtens ist und ob 2. das für uns nicht mehr als Nachteilig wäre da zuzustimmen.
"Bei zeitlich begrenzter Unbenutzbarkeit des Bestandgegenstandes wegen Unbenutzbarkeit aufgrund von notwendigen Reparaturen verpflichten sich die Mieter zur Räumung und verzichten auf den Ersatz für Kosten eines Ersatzquartiers. Insbesondere verzichtet er/sie, aufgrund zeitweiliger Störung oder Sperrungen der Wasserzufuhr, der Zentralheizung, der Wasser-, Elektro- und Kanalisierungsleitungen irgendwelche Rechtsfolgen (davon ungerührt bleibt der Anspruch auf Mietzinsminderung gem. § 1096 ABGB) abzuleiten, sofern der Vermieter diese Störungen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat, und es sich nicht um Personenschäden handelt. "
Sollte im Regelfall bei einem Schaden für den beide Seiten nichts können die Kosten für die Ersatzwohnung vom Vermieter übernommen werden?
Danke schonmal vorab
