Bei uns im Kindergarten wurde während eines mehrtägigen Kindergartenausflug vom Kind (und teilweise auch mit anderen Kinder darauf) mit einer Digital-Kamera Fotos gemacht. Wir haben vorher schon generell unterschrieben, dass die Fotos veröffetnlicht werden können.
Die Fotos kann man nun als Abzug auf Fotopapier um den Selbstkostenpreis käuflich erwerben. Die freundliche Frage, ob man die Fotos nicht auch auf CD z.B. im *.JPG Format haben könnnte wurde verneint.
Folgende Fragen:
1.) Kann man das Recht auf Veröffentlichung widerrufen?
2.) Hat man ein Recht auf die Originaldateien auf Datenträger (zumindest von den Fotos, wo das Kind alleine abgebildet ist)?
3.) Kann man verlangen, das jedwaiges Bildmaterial in allen Kopien bzw. im Internet etc. vernichtet wird?
Vielleicht könnt' ihr das mit ein wenig Recht hintermauern

Danke für die Antwort.
cu
Wiesl