Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Ausgangssituation:
beide Partner zw. 32 und 38 Jahr
Partnerschaft 5,5 Jahr
2 Kinder aus erster Partnerschaft (10 + 12 Jahre)
Seit 2 Jahren gemeinsames Eigenheim (Grundbuchseintragung ltd. auf 50/50)
Finanziertes Eigenheim - natürlich auch abgesichert mit Risikoversicherung sinkend nach der jährlichen Rückzahlung (Damit wäre der Kredit natürlich gedeckt)
+ Absicherung des jeweiligen Partners mit einer Er und Ablebensversicherung - im Falle eines Ablebens von Euro 150.000,-.
Da ein Partner mit dem vorleben des anderen Partners nur am Rande zu tun hat, wäre die Frage interessant in wie weit unser gemeinsames Eigentum sich bei einer Verlassenschaft (in dem Fall natürlich in einer Verlassenschaft des Partners mit Kinder aus der Vorbeziehung) aufteilt?
Haben die Kinder ein Recht auf einen Teil der 50% meines Partners? Könnte man das irgendwie verhindern?
Aus meiner Sicht ist es natürlich nicht akzeptabel Grundbesitz mit jemanden zu teilen mit dem man nichts zu tun hat. Schließlich fließt in einen gemeinsamen Besitz - zu lebzeiten - von beiden viel Arbeit und Geld in den Besitz.
Was wäre wenn mit der Risikoversicherung der Kredit erstmal nicht gedeckt wird - denn eine Vinkulierung gibt es keine. Wäre die Verlassenschaft überschuldet und es bliebe die Frage ob eine Erbantrittserklärung abgegeben wird, oder nicht.
Liege ich da richtig, oder stellt sich das in der Realität anders dar?
Vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung
MFG
Verlassenschaft innerhalb einer Lebensgemeinschaft
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