Hallo zusammen,
ich bin im Besitz einer Haushälfte und habe eine im Grundbuch eingetragenen Nutzungsvertrag welcher auch ein Vorkaufsrecht beinhaltet.
Der Besitzer des anderen Haushälfte ist nun in Konkurs und die Immobilie soll nun veräussert werden. Ich würde nun gerne die zweite Hälfte erwerben habe nun aber das Problem das laut Masseverwalter das Vorkaufsrecht nicht gültig ist. Der Masseverwalter beruft sich auf eine OGH Entscheidung aus dem Jahre 2006 (Unter ris, 5 Ob 71/06m).
Ist in meinen Fall diese Entscheidung wirklich richtungsweisend oder kann ich dies eventuell dennoch einfordern?
Danke vorab
lg Sunny
Kein gültiges Vorkaufsrecht bei Konkurs laut Masseverwalter
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 05.09.2013, 11:10
Der Masseverwalter müsste Sie zumindest verständigen.
Die von Ihnen zitierte Judikatur des OGH ist durchaus interessant, aber auch diskussionsbedürftig. Diese geht mir zu sehr zu Lasten des Vorkaufsberechtigten. Auch wenn durch den Konkursfall die Willensfreiheit des Veräußerers nicht die gleiche ist wie bei einer freiwilligen Veräußerung, so erscheint mir auch das Vertrauen des Vorkausberechtigten in gleichem Maße schützenswert. Nicht er hat die Situation herbeigeführt, sondern der Eigentümer der Liegenschaft. Der Vorkausberechtigte durfte also auf den Rechtsbestand des Vorkaufsrechts vertrauen.
Die von Ihnen zitierte Judikatur des OGH ist durchaus interessant, aber auch diskussionsbedürftig. Diese geht mir zu sehr zu Lasten des Vorkaufsberechtigten. Auch wenn durch den Konkursfall die Willensfreiheit des Veräußerers nicht die gleiche ist wie bei einer freiwilligen Veräußerung, so erscheint mir auch das Vertrauen des Vorkausberechtigten in gleichem Maße schützenswert. Nicht er hat die Situation herbeigeführt, sondern der Eigentümer der Liegenschaft. Der Vorkausberechtigte durfte also auf den Rechtsbestand des Vorkaufsrechts vertrauen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 41 Gäste