Einvernehmliche Kündigung während der Schwangerschaft

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Zenzi
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Einvernehmliche Kündigung während der Schwangerschaft

Beitrag von Zenzi » 20.08.2013, 13:17

ich bin derzeit in der 24. schwangerschaftswoche. Habe einen Urlaubsstand von 20 Tagen.

mein chef war so nett und hat mir zugesichert meinen bisherigen abfertigungsanspruch auszuzahlen (alte abfertigung - 14 dienstjahre).

bei der AK wurde mir gesagt, dass die auszahlung nur mit einer einvernehmlichen kündigung möglich ist (ansonsten einfrieren und in die neue abfertigung umsteigen - ich möchte jedoch das geld ausbezahlt haben, nicht eingefroren) - auch da hat mein chef netterweise zugestimmt.
wir hatten uns überlegt einvernehmlich das dienstverhältnis zu beenden (mit ende august) jedoch anschliessend sofort ein neues zu beginnen (mit 1.9.)...jedoch neues abfertigungsrecht.

jetzt meine frage:
mein mutterschutz beginnt mitte oktober. wie sieht es da rechtlich aus. ich hatte vor mit 14.9. in urlaub zu gehen und anschliessend sofort in mutterschutz zu gehen.

rein rechtlich, würde ich ja die 20 urlaubstage jetzt nicht mehr aufbrauchen können, wenn die kündigung mit 31.8. wirksam wird und mit 1.9. würde eine neue urlaubsrechnung beginnen.

worauf muss ich achten um keine meiner ansprüche zu verlieren?! bzw. worauf muss mein chef achten, dass er nicht gesetzeswidrig handelt?

oder ist eine kündigung erst nach dem mutterschutz möglich?

ich hoffe mir kann hier geholfen werden.

danke schon mal im voraus



Andreas3
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Beitrag von Andreas3 » 21.08.2013, 16:19

Abfertigungen (alt) sind sozialverischerungsrechtlich und steuerrechtlich begünstigt, allerdings nur, anläßlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses. Diese Beendigung liegt in ihrem Fall aber nicht vor, sie laufen Gefahr, dass sie bei Auszahlung volle Sozialversicherung und Einkommensteuer zahlen müssen.
Ich würde mit der einvernehmlichen Auflösung des DV bis zum Mutterschutz zuwarten. Dann liegt genügend Zeit dazwischen, dass ihnen, auch wenn sie beim selben Dienstgeber wieder beginnen, niemand eine "pro forma" Beendigung unterstellen kann. - Allerdings haben Sie dann auch keine Kündigungschutz und damit keinen automatischen Anspruch nach dem Mutterschutz/Karenz wieder beim gleichen Dienstgeber arbeiten zu dürfen.
Ihr Chef soll sich unbedingt nochmals mit seiner Lohnverrechnung zusammensetzen bzw. sich von der WKO beraten lassen.

Zenzi
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Beitrag von Zenzi » 21.08.2013, 17:54

vielen dank für die rasche antwort!

dh sie meinen, ich soll das dienstverhältnis mit anfang des mutterschutzes (dh. per 11.10.) einvernehmlich beenden? die wiedereinstellung erst mit ende des mutterschutzes (voraussichtlich 12.2.) bzw. überhaupt erst nach 2 jahren nach der karenz?

da stellt sich für mich jedoch die frage, ob ich nicht probleme bezüglich des kinderbetreuungsmodells (einkommensabhängiges modell) bekomme, da dieses modell ja ein durchgehendes dienstverhältnis von 6 monaten voraussetzt...

Andreas3
Beiträge: 35
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Beitrag von Andreas3 » 21.08.2013, 18:08

... nachdem Sie noch im "alten" Abfertigungssystem sind (DVe bis 31.12.2002) gehe ich wohl davon aus, dass sie die 6 Monate vor der Geburt/Mutterschutz vorhergehendes Dienstverhältnis erreichen... ;-)

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