Bei einer Veranstaltung, meist Disco, werden auf den Parkplätzen von den Kofferräumen von diversen Fahrzeugen Getränke getrunken. Weiters wird dabei meist laute Musik aus den Fahrzeugen gespielt.
Ich möchte wissen, gibt es eine rechtliche Möglichkeit - diese Kofferraumtrinkereien - abzustellen.
Danke
Leonardo
Veranstaltungen
RE: Veranstaltungen
eventuell Anzeige bei Exekutive (Ruhestörung, Erregung öffentlichen Ärgernisses bzw. Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz)
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
Dies stellt meine persönliche Meinung dar und in keinem Fall eine Rechtsauskunft iSd Art. 8 EVGV bzw. § 57 iVm § 58 RAO
RE: Veranstaltungen
Mir geht es generell darum, daß diese Personen nicht bei den Fahrzeugen verweilen und Alkohol konsumieren. Ruhestörung, öffentliche Ärgernis, Jugendschutzgesetz kommt eher nicht in Frage.
Leonardo
Leonardo
RE: Veranstaltungen
und warum sollten diese personen das nicht machen dürfen?
solange sie niemanden stören bzw. nichts beschädigen und das mindestalter für den konsum von alkohol haben kann ihnen das niemand verbieten (warum auch??).
solange sie niemanden stören bzw. nichts beschädigen und das mindestalter für den konsum von alkohol haben kann ihnen das niemand verbieten (warum auch??).
RE: Veranstaltungen
Ganz einfach, die Leute sollen gefälligst in seiner Disco trinken 

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