Leihgabe & Beschädigung

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pman82
Beiträge: 3
Registriert: 17.06.2013, 17:23

Leihgabe & Beschädigung

Beitrag von pman82 » 17.06.2013, 17:28

Ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin, aber ich habe ein Anliegen, daß zwar auf RTL2-Niveau ist, mich aber trotzdem unglaublich ärgert.

Ich habe einem Freund (wie ich dachte) eine Couch zur Verfügung gestellt (mündliche Leihgabe), wo ich auch behaupten könnte, daß sie meiner Mutter gehört (hat eine RSV für alle Fälle). Der Typ hat sich jetzt so unmöglich in anderen Dingen gegenüber mir verhalten, daß ich logischerweise ihm die Couch wegnehmen möchte. Jetzt redet er groß, daß er sie nicht mehr will und ich sie genau Sonntag Ende der Woche holen müsse, sonst würde er sie auf die Straße werfen (er ist Rumäne).
Da ich mich eigentlich nicht so beleidigen und festlegen lassen will, würde ich gerne wissen, ob ICH jetzt einen genauen Termin festlegen kann, wo es MIR paßt, oder er tatsächlich sagen kann, dieser Gegenstand soll aus seiner Wohnung und ich muß mich diesem Datum fügen. Oder was passiert, wenn ich nicht drauf eingehe und er sie tatsächlich beschädigt oder aussetzt?

Ich weiß, es ist lächerlich, aber falls mir jemand Antwort geben kann, wie die Rechtslage ist, wäre ich sehr dankbar! ;-)

Gruß Johannes



BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 17.06.2013, 23:13

Inwiefern spielt es eine Rolle ob er Rumäne ist?

Wieso will man etwas wegnehmen, nur weil man mal einen Streit hat?

Ja, du hast Recht, sehr lächerlich. Willst du jetzt rechtliche Schritte einleiten wann du wo die Couch zurück bekommst? Fahr rüber, hol sie dir. Borg nichts her, wenn du sobald du beleidigt bist sowieso gleich alles zurück forderst.

pman82
Beiträge: 3
Registriert: 17.06.2013, 17:23

Beitrag von pman82 » 18.06.2013, 00:15

danke für die antwort, aber ich weiß schon, wovon ich rede, und so ein verhalten habe ich bei diesen landsmännern mit zigeunerischem hintergrund bereits öfter festgestellt.
zum anderen habe ich nicht gesagt, daß es ein winziger streit war und ich gleich wie ein kind etwas wegnehme.
möchtest du, daß eine couch, die deine eltern sich mal zur hochzeit gekauft haben, von irgendjemandem ohne anstand auf die straße geworfen wird und du kennst dich im recht nicht aus?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 18.06.2013, 08:45

Nach Ablauf der Leihezeit muss der Entlehner die Sache (Couch) zurückstellen und haftet für den schuldhaft zugefügten Schaden. Wenn er die Couch auf die Straße stellt, dann ist diese auch nicht ordentlich an den Verleiher im Sinne des Gesetzes zurückgestellt. Er haftet für etwaigen Schaden oder Diebstahl.

pman82
Beiträge: 3
Registriert: 17.06.2013, 17:23

Beitrag von pman82 » 18.06.2013, 15:20

danke!

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