Hallo!
Meine Vorgeschichte habe ich hier schon vor einigen Monaten gepostet. Nun bräuchte ich wieder Rat, es handelt sich noch immer um den selben Vermieter.
Ich bin im Februar 2012 in eine Wohnung gezogen, habe, nachdem ich die Mieten für August, September und Oktober wegen Jobverlust nicht mehr bezahlen konnte, mit dem Vermieter vereinbart, dass ich die Wohnung schnellstmöglich räume.
Das habe ich dann auch innerhalb von 3 Tagen gemacht und seither nie wieder etwas von meinem Vermieter gehört.
Im Dezember gelang es mir (nach fast 2 Monaten und zig vergeblichen Versuchen) über den Rechtsanwalt des Vermieters Kontakt mit dem Makler der Wohnung aufzunehmen und diesem die Wohnung zurückzugeben. Damals wurde mit dem Makler vereinbart, dass mir die Kaution in voller Höhe zusteht und ich außerdem eine Ablöse von 500 Euro für die Küche, die ich eingebaut habe, bekomme.
Seither ist nichts passiert, absolut gar nichts. Meinem Bruder, der mit mir den Mietvertrag unterzeichnet hat, werden seit 3 Monaten vom Lohn ca. 400 Euro gepfändet, aufgrund der Mietschulden.
Das ist insbesondere ärgerlich, weil ich bereits vor 6 Monaten erklärt hatte, ich würde die Gesamtforderung des Vermieters mit einer Einmalzahlung begleichen.
Die einzige Person, die für mich telefonisch erreichbar ist, ist der Anwalt des Vermieters, und dieser vertröstet mich seit Dezember immer wieder und erklärt mir, das dauert halt alles seine Zeit.
Ich ärgere mich, weil ich nicht weiß, wie hoch jetzt die Gesamtforderung des Vermieters ist (kann mir niemand sagen). Außerdem habe ich eine Kaution von über 2000 Euro bezahlt und bisher noch keinen Cent davon gesehen, mir stehen darüber hinaus noch 500 Euro für die Küche zu. Viel höher als 2500 Euro kann die Gesamtforderung des Vermieters nicht sein, daher finde ich es auch nicht richtig, dass meinem Bruder bisher 1200 Euro vom Lohn gepfändet wurden.
Ich bitte dringend um Hilfe und Info, ob ich im Recht oder Unrecht bin, ob sich rechtliche Schritte gegen den Vermieter lohnen würden und wie ich vorgehen kann.
Vielen Dank und LG
Manu
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Die von Ihnen dargelegte Situation ist etwas komplex. Ich werde daher auf die relevanten Punkte schrittweise eingehen:
1. Vereinbarung mit dem Makler: Der Makler hat vom Vermieter den Auftrag, die Wohnung neu zu vermieten. Es ist hier fraglich, ob dieser mit Ihnen überhaupt vereinbaren konnte, dass Ihnen die gesamte Kaution zusteht und außerdem haben Sie ja offenbar tatsächlich Mietzinsrückstände, die zur Einbehaltung der Kaution grundsätzlich berechtigen.
2. Ihr Bruder: Da Ihr Bruder den Mietvertrag (mit-)unterschrieben oder offenbar zumindest eine Bürgschaft übernommen hat, ist es auch zulässig gegen Ihn rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn bereits eine Gehaltsexekution stattfindet, muss bereits ein Urteil vorliegen. Das bedeutet, dass bereits ein Gerichtsverfahren gegen Ihren Bruder eingeleitet worden sein muss, welches zu seinen Ungunsten ausgegangen ist. Nur auf Basis eines solchen Urteiles ist die Exekutionsführung möglich. Dafür muss es aber Gerichtsakte geben, in die er Einsicht nehmen kann. Außerdem muss er eine Klage, ein Urteil und eine Exekutionsbewilligung zugestellt bekommen haben. Anhand dieser Unterlagen, sowie allenfalls durch Einsicht in den Gerichtsakt, können Sie/ Ihr Bruder in Erfahrung bringen, welcher Betrag noch offen ist.
3. Ihre Kaution: Grundsätzlich können Sie die Ihnen zustehende Kaution einklagen (liegt die Wohnung im Anwendungsbereich des MRG ist auch ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle möglich). Es besteht aber die Gefahr, dass im Verfahren Gegenforderungen eingewendet werden und Sie so das Gerichtsverfahren (zum Teil) verlieren, was Kostenfolgen für Sie hat.
4. Zusammenfassung: Aufgrund der Unterlagen die Ihr Bruder bekommen hat, muss nachvollziehbar sein, welcher Betrag (inklusive Verfahrenskosten) zur Zeit noch offen ist. Ich würde an Ihrer Stelle schnellstmöglich in Erfahrung bringen um welchen Betrag es sich handelt und dann die weiteren Schritte überlegen.
1. Vereinbarung mit dem Makler: Der Makler hat vom Vermieter den Auftrag, die Wohnung neu zu vermieten. Es ist hier fraglich, ob dieser mit Ihnen überhaupt vereinbaren konnte, dass Ihnen die gesamte Kaution zusteht und außerdem haben Sie ja offenbar tatsächlich Mietzinsrückstände, die zur Einbehaltung der Kaution grundsätzlich berechtigen.
2. Ihr Bruder: Da Ihr Bruder den Mietvertrag (mit-)unterschrieben oder offenbar zumindest eine Bürgschaft übernommen hat, ist es auch zulässig gegen Ihn rechtliche Schritte einzuleiten. Wenn bereits eine Gehaltsexekution stattfindet, muss bereits ein Urteil vorliegen. Das bedeutet, dass bereits ein Gerichtsverfahren gegen Ihren Bruder eingeleitet worden sein muss, welches zu seinen Ungunsten ausgegangen ist. Nur auf Basis eines solchen Urteiles ist die Exekutionsführung möglich. Dafür muss es aber Gerichtsakte geben, in die er Einsicht nehmen kann. Außerdem muss er eine Klage, ein Urteil und eine Exekutionsbewilligung zugestellt bekommen haben. Anhand dieser Unterlagen, sowie allenfalls durch Einsicht in den Gerichtsakt, können Sie/ Ihr Bruder in Erfahrung bringen, welcher Betrag noch offen ist.
3. Ihre Kaution: Grundsätzlich können Sie die Ihnen zustehende Kaution einklagen (liegt die Wohnung im Anwendungsbereich des MRG ist auch ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle möglich). Es besteht aber die Gefahr, dass im Verfahren Gegenforderungen eingewendet werden und Sie so das Gerichtsverfahren (zum Teil) verlieren, was Kostenfolgen für Sie hat.
4. Zusammenfassung: Aufgrund der Unterlagen die Ihr Bruder bekommen hat, muss nachvollziehbar sein, welcher Betrag (inklusive Verfahrenskosten) zur Zeit noch offen ist. Ich würde an Ihrer Stelle schnellstmöglich in Erfahrung bringen um welchen Betrag es sich handelt und dann die weiteren Schritte überlegen.
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