Hallo,
Ich wohne seit 1994 in einem Familienhaus. Der Vermieter hat mit mir ab 2003 keinen weiteren Schriftlichen Mietvertag abgeschlossen. Er und sein verstorbener Vater hat uns gesagt, dass wir in diesem Haus solange wohnen solange wir wollen.
Nun hat der Eigentümer das Haus ohne unser Wissen an dritten verkauft und das Einfamilienhaus gekündigt. Außerdem meint er, dass es hier ein Novation anzuwenden ist, weil ich im Jahr 2007 zwei weitere Räume auf meine Eigene kosten renoviert und dazu gemietet habe.
Meine Fragen
Wie kann ich hiervorgehen? Hatte ich keinen Vorkaufsrecht?
Ist die Kündigung gerechtfertigt?
Ich freue mich auf eure Rückmeldungen
Freundliche Grüße
Johann
Kündigung Einfamilienhaus - Vorkaufrecht
Ein Vorkaufsrecht haben Sie nur wenn ein solches vereinbart wird. Grundsätzlich hat der Erwerber eines Einfamilienhauses die Möglichkeit bestehende Mietverträge zu kündigen (so wie der ursprüngliche Vermieter auch). Allenfalls könnte die Aussage, Sie können in dem Haus wohnen so lange Sie wollen" als Kündigungsverzicht zu verstehen sein. Dabei kommt es aber auf die konkreten Umstände an unter denen dies gesagt wurde und auch was genau gesagt wurde ist erheblich. Da Sie nichts schriftliches haben besteht auch ein Beweisproblem. Der Verkäufer/ehemalige Vermieter, wird kaum zugeben einen Kündigungsverzicht abgegeben zu haben. Ein Kündigungsverzicht macht auch die Kündigung durch den neuen Eigentümer nicht unwirksam, sondern räumt Ihnen allenfalls Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer ein. Bei einem so komplexen Fall wie dem Ihrigen empfehle ich anwaltliche Beratung einzuholen.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste