Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
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Helge Brauer
- Beiträge: 4
- Registriert: 20.03.2013, 17:10
Beitrag
von Helge Brauer » 01.04.2013, 21:39
Hallo
Ich wollte mich mal erkundigen, wie Straftaten gerichtet werden, wenn der Verurteilte zur Zeitpunkt der Straftat betrunken war.
Soviel ich weiß, ist das ein Milderungsgrund. Doch wie schaut das aus, wenn das öfters passiert? Wenn sich die Person regelmäßig betrinkt und dann auch immer irgendwelche Straftaten begeht? Wie wird das in der Praxis vor Gericht gehandhabt? Gilt die Betrunkenheit dann jedes mal als strafmindernd?
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Manannan
- Beiträge: 1447
- Registriert: 28.09.2012, 11:08
Beitrag
von Manannan » 02.04.2013, 10:44
Bezüglich Milderungsgrund unterliegen Sie einem Irrtum!
§ 287 StGB lesen!!
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Ratlex
- Beiträge: 67
- Registriert: 15.04.2013, 00:28
Beitrag
von Ratlex » 15.04.2013, 01:01
Es kommt bei der Beurteilung einer Tat im betrunkenen Zustand auf die Umstände des Einzelfalls und den Grad der Alkoholisierung an. Ist jemand zB unverschuldet so alkoholisiert, dass er nicht mehr zurechnungsfähig ist, liegt kein strafbares Verhalten vor. Eine Alkoholisierung, kann aber auch zu einer Erhöhung des Strafrahmens führen (besonders gefährliche Umstände).
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