Kurz:
Bin Jus-Student im 1. Jahr in Wien hab daher noch mehr oder weniger null Plan.
Nun, manche meine Freunde denken ich sei bereits Staranwalt.
Einer der Jungs hat eine Internetbekanntschaft, so ca. 15, 16, 17, wie alt genau weiss er nicht.
Jetzt wirds pikant, er schreibt ihr sie soll doch mal ein paar Nacktfotos schicken und er faengt mit dem "Austausch" an, sie meint irgendwie, dass das eklig waere und droht mit Anzeige.
Jetzt fragt er mich ob er was zu erwarten hat, ich meine nicht, oder?
Der Tatbestand der sex. Noetigung trifft ja mal nicht zu, alle anderen die mir auf die Schnelle einfallen auch nicht, sexuelle Belaestigung trifft ja wiederum nur zu, wenn man die Person im "echten Leben" belästigt, oder?
Die alleinige Frage danach ist ebenfalls kein Straftatbestand, nicht wahr?
Ich sagte ihm er soll sich keine Sorgen machen, vl. kann mir ein fertiger Winkeladvokat hier mal genauer helfen
