Guten Abend,
meine Mutter hat auf einer bekannten Verkaufsplattform im Internet eine Sitzbank verkauft.
Diese wurde von den Käufern 1x besichtig und noch während der Besichtigung wurde eine Anzahlung geleistet.
Heute wurde die Bank von den Käufern und 2 weiteren Männern nochmals besichtigt, abgeholt, in ein Auto geladen und der Restbetrag wurde bezahlt.
Heute Nachmittag wurde meine Mutter angerufen, dass die Sitzbank ein 8cm grosses Brandloch aufweisen würde und der Käufer fordert 2/3 des Kaufpreises zurück. Nun habe ich eine Email des Käufers erhalten, dass die Sitzbank angeblich auch noch einen Riss hätte und wirsollen das Geld zurückzahlen, absonsten wird mit Anwalt "gedroht".
Wir haben im Internet (und auch original) einige Fotos dieser Sitzbank, wo weder Brandlöcher noch Risse zu sehen sind.
Im Verkaufsinserat habe ich den Satz "Privatverkauf - keine Garantie oder Gewährleistung" angeführt.
Abgesehen davon, dass die Sitzbank bis heute Nachmittag vollkommen unbeschädigt war - hat der Käufer das Recht, nach dem selbst durchgeführten Heimtransport und 2-maliger Besichtigung durch mind. 2 Personen und dem o.g. Zusatz das Geld zurückzufordern?
Bzw. wie sollen wir uns jetzt verhalten?
Ich hoffe, ich habe das verständlich dargestellt.
Vielen Dank für ihre Hilfe schon im voraus!
Verkauf auf Internetplattform - Käufer will Preisminderung
Das Verkaufsinserat gilt als ein Angebot Ihrerseits an einen unbekannten Käufer. Sie bieten darin eine Sitzbank als Privatverkauf an und schließen Garantie und Gewährleistung aus. Der Käufer hat auf Grund dieses Inserates die Sitzbank besichtigt und schließlich Ihr Angebot angenommen. Sofern im Zuge des Kaufabschlusses nicht anderes vereinbart wurde, gilt das Angebot als Vertragsgrundlage.
Auf Grund Ihrer Darstellung erkenne ich kein Fehlverhalten Ihrerseits und damit auch keinen nachträglichen Preisminderungs- oder Wandlungsanspruch des Käufers.
Dass die Schäden vorher nicht waren können sie anhand der Fotos (Datum?) und auch die vorangegangene Besichtigung beweisen. Gerade ein Brandloch mit 8 cm und ein Riss wären offenkundige und keine versteckten Mängel.
Der Vertrag ist somit rechtsgültig und bindend.
Auf Grund Ihrer Darstellung erkenne ich kein Fehlverhalten Ihrerseits und damit auch keinen nachträglichen Preisminderungs- oder Wandlungsanspruch des Käufers.
Dass die Schäden vorher nicht waren können sie anhand der Fotos (Datum?) und auch die vorangegangene Besichtigung beweisen. Gerade ein Brandloch mit 8 cm und ein Riss wären offenkundige und keine versteckten Mängel.
Der Vertrag ist somit rechtsgültig und bindend.
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