Mißbrauchsopfer und dessen Zeugen droht Obdachlosigkeit

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
CGK
Beiträge: 1
Registriert: 16.03.2013, 06:42

Mißbrauchsopfer und dessen Zeugen droht Obdachlosigkeit

Beitrag von CGK » 16.03.2013, 07:46

Im Januar 2013 habe ich einer Studentin (Drittstaatenangehörige mit Studentenvisa) Unterkunft in meiner Wohnung gegeben und gemeldet, damit ihr der Weg ins Frauenhaus erspart bleibt. Sie wurde von ihrem ehemaligen Lebenspartner sexuell schwer genötigt und erpresst. Nach Bekanntwerden dieser Zustände habe ich Anzeige bei der Polizei erstattet, der Täter befindet sich in U-Haft; die Studentin wird vom LEFÖ mit psychosozialer Prozessbegleitung und beigestellter Anwältin betreut.

Ich, der Unterkunftsgeber bin arbeitslos gemeldet und erhalte die Ausgleichszulage und Wohnbeihilfe, also die Mindestsicherung. Ich bin 40 % invalide (Bandscheiben) und stehe vor meiner zweiten Hüft-Operation.

Nach Meldung der 2. Person (eben diese Studentin ohne Einkünfte) in meiner Wohnung an das Sozialamt und Wohnbeihilfe, wurden mir meine Beihilfen um runde 300 Euro gestrichen, sodass dem Haushalt nach Abzug der Miete lediglich 200 Euro für 2 Personen zur Verfügung steht. Das ist zu wenig, die Delogierung aus meiner Wohnung ist eine Frage von ein paar Monaten.

Das Vermögen der Studentin, welches sie beim Ansuchen des Studenten-
visa für ihren Lebensunterhalt gehabt und vorgezeigt hat, steht nicht mehr zur Verfügung, da ihr "Ex-Freund" (in U-Haft) dies einbehalten und ausgegeben hat.

Aufgrund der Streichung meiner Beihilfen, bin ich finanziell gezwungen, meinen ehemaligen Job als LKW-Fahrer wieder aufzunehmen, von welchem mir aus ärztlicher Beurteilung dringend abgeraten wird. Aber es ist für mich als über 50jährigen die einzige Möglichkeit, einen Job zu finden und damit den Wohnungsverlust abzuwenden.

Die Studentin aus meiner Wohnung "rauswerfen" werde ich nicht (um wieder zu meinen vollen Beihilfen zu kommen), da sie nach ihrem ganzen Martyrium vor einer Woche noch von einem Lieferwagen niedergestossen wurde und nach Entlassung aus dem Spital, aufgrund ihrer schweren Verletzungen einige Monate Pflege bedarf und sonst niemanden hat.

Jetzt meine Frage: Was macht man in solch einem Fall?
Gibt es Institutionen, die finanziell helfen?
Oder kann man rechtlich vorgehen, um höhere Beihilfen zu erwirken?
Ist vielleicht eine Klage gegen die Republik Österreich sinnvoll, da ich
mich genötigt sehe, einen Job anzunehmen, den ich als Invalid befundeter nur unter Schmerzeinfluss ausüben kann?

Ich danke für hilfestellende Postings.



Ratlex
Beiträge: 67
Registriert: 15.04.2013, 00:28

Beitrag von Ratlex » 18.04.2013, 23:53

Zum Beihilfenrecht kann ich leider keine Auskunft geben. Wenn Sie aber aufgrund Ihrer Gesundheit keinem Beruf nachgehen können, sollte Sie eine Invaliditätspension beantragen.

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 19.04.2013, 10:40

Wenn die Studentin von einem Lieferwagen niedergestoßen und schwer verletzt wurde, dann hat sie Anspruch auf Schmerzengeld und Heilungskosten, falls der Unfallverursacher schuldhaft handelte.

Ratlex
Beiträge: 67
Registriert: 15.04.2013, 00:28

Beitrag von Ratlex » 19.04.2013, 11:29

Die Studentin könnte auch Schmerzengeldansprüche gegenüber ihrem Ex-Freund haben.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 38 Gäste