
Ich hätte mal eine Frage zum AngG. betreffend Dienstnehmerkündigung:
Ich bin Angestellte in einem Unternehmen und lautet es in meinem Dienstzettel wie folgt:
Das Dienstverhältnis kann von beiden Seiten nach den für den Arbeitgeber maßgeblichen Bestimmungen des Angestelltengesetzes gekündigt werden.
Ebenso gibt es für uns eine Betriebsvereinbarung, welche sich auf das AngG beruft.
Wenn ich nun kündigen möchte, wann kann ich dann kündigen?
Gilt dann § 20 Abs (2) AngG oder gilt § 20 Abs (4) AngG?
Kann ich immer zum Monatsletzten kündigen oder muss ich mich auch an die quartalsmässig Kündigung so wie der AG halten?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich danke schon mal im Voraus
