Wir haben im November 2012 unseren Skiurlaub für 11 Personen (3 Appartements) für die Semesterferien gebucht. Heute ( 4 Tage vor Reiseantritt ) bekamen wir einen Anruf und die Info, dass unser Quartier nicht mehr zur Verfügung steht. Die Begründung war, dass sich die Vermieterin im Datum geirrt hat.
Jetzt ist es für uns natürlich besonders schwer ein geeignetes Quartier zu finden - und wenn überhaupt nur mit
A) Abstriche bezüglich Komfort
B) wahrscheinlich nur mit Mehrkosten
Haben wir irgend einen Anspruch? Ist besonders ärgerlich, da sich unsere Kinder bereits besonders über den gemeinsamen Skiurlaub mit unseren Freunden gefreut haben.
Vielen dank für ihre Kommentare.
Hausvermieter storniert kurzfristig den Urlaub
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- Registriert: 18.05.2011, 16:24
Schadensersatz wegen nachträglicher Unmöglichkeit (Vertrag)
Wenn es einen gültigen Vertrag gibt (egal ob mündlich oder schriftlich - schriftlich hilft aber wegen der Beweisbarkeit) und nun der Schuldner seiner Leistung nicht nachkommt, so kann der dadurch entstandene Schaden (materiell bzw auch immateriell) geltend gemacht werden. Der Schuldner kann hier evtl. den Vertrag wegen Irrtums anfechten, ist aber nur sehr eingeschränkt möglich.
Hoffe, es gab trotzdem einen Urlaub und er war auch schön!
Hoffe, es gab trotzdem einen Urlaub und er war auch schön!
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