Hallo, liebe Forumsmitglieder!
Ich bin hier neu und hoffe auf eine Auskunft von Euch. Mein Problem:
Als erziehungsberechtigter und verheirateter Vater schloss ich 2004
einen Bausparvertrag mit dem Namen meiner damals minderj. Tochter ab.
Bald darauf (2005) zogen die Tochter, mein Sohn und die Ex-Frau nach Deutschland. Mir wurde von Bankbediensteten zur vorzeitigen Auflösung des Bausparvertrages geraten und mündlich zugesichert, dass ich als alleiniger Bezugsberechtigter frei darüber verfügen könne.
Alle Prämien wurden zuvor von der Bausparkasse von mir zurückgefordert und ich bezog keinerlei Prämien, Begünstigungen oder Darlehen aus dem Bausparvertrag. Der stark gekürzte Auszahlungsbetrag wurde an mich als Anspruchsberechtigten ausbezahlt, noch bevor die Tochter volljährig wurde.
Der Vertrag und alle Ansprüche daraus wurden mit der Auflösung beendet und laut Allg. Bausparkasse von mir erfüllt.
Alle Einzahlungen stammten ausschließlich von mir.
Ich leistete auch alleine die Unterschrift bei Vertragsabschluss.
Eine Schenkung war vorher nicht vereinbart und von mir auch später nicht beabsichtigt, was ich durch die vorzeitige Auflösung zum Ausdruck brachte.
Vier Jahre nach Vertragsauflösung und acht Jahre nachdem die Tochter (inzw. 22) weg zog, klagt sie auf Herausgabe des an mich ausbezahlten Betrages samt Zinsen.
Hat die damals minderjährige Tochter nach so langer Zeit tatsächlich Anspruch auf das von mir angesparte Geld?
In Österreich gibt es ja sehr viele Familien mit Bausparverträgen, welche auf ihre Kinder lauten und das Geld dann für Bauzwecke oder anderes verwendet wird. Sie könnten alle ebenfalls mit solchen Forderungen konfrontiert werden.
Bausparvertrag - Anspruch der minderj. Kinder ?
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