Montags immer frei haben?

Hier werden Fragen zum Arbeitsverhältnis und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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Mirx
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Montags immer frei haben?

Beitrag von Mirx » 12.11.2012, 15:14

Hallo!

Ich arbeite als Tierpfleger/Verkäufer in einer Tierhandlung, nachdem ich Beruflich von meinem 30Stunden (Teilzeit) Job nicht weiter gekommen bin. Hab ich mich mit Absprache meiner Chefin dazu entschlossen die Berufsreifeprüfung zu machen.

Das hat die letzten 1,5 Jahre gut geklappt. Jetzt seit Oktober fällt der Kurstag auf einen Montag. Bis jetzt war es so das ich entweder an dem Tag wo ich Kurs hatte frei gehabt habe oder nur am Vormittag gearbeitet habe. Jetzt werde ich immer wieder auch am Montag voll eingeteilt, sprich bis 19Uhr. Mein Kurs beginnt aber schon um 18Uhr!

Meine Chefin sagt, dass es nicht anders möglich sei, weil das Gesetz den Montag irgend wie "Speziell" in den Arbeitsstunden sieht.

Stimmt das oder ist das nur eine Ausrede?

Bitte um Hilfe! :)
DANKE!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 12.11.2012, 16:02

Das Arbeitszeitgesetz kennt keine Spezialisierung des Montags. Eine abweichende Regelung durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung ist jedoch möglich. Wurde diese nicht vereinbart, dann ist, lt OGH, im Zweifel die tatsächlich gelebte Arbeitszeiteinteilung bindend.
Sollte in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat existieren, wenden Sie sich an diesen.

Mirx
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Beitrag von Mirx » 12.11.2012, 22:30

Leider gibt es keinen Betriebsrat, würde in der Firma nicht geduldet werden!

Sie meint das wenn man am Samstag gearbeitet hat muss man am Montag frei haben.
Wenn man also Samstag frei gehabt hat muss man Montags arbeiten.
Sonnst würden irgend welche Stunden in die höhe gehen.
Ich versteh das ja auch nicht. ;)

Aber danke schon mal! ;)

Was ich auch noch Fragen wollte:

man bekommt ja Zuschläge wenn man zb am Samstag den ganzen tag arbeitet. Wie hab ich Zugriff auf die?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 13.11.2012, 09:24

Da Sie mit 30 Wochenstunden beschäftigt sind, gebühren Ihnen bis zur 40.Wochenstunde (Normalarbeitszeit) keine Überstundenzuschläge. Erst ab der 40.Wochenstunde gebühren Ihnen die gesetzlichen Zuschläge.
Der Samstag wird dabei als normaler Arbeitstag gerechnet. Überstundenzuschlag daher 50 % bzw 100 % idR ab der neunten Stunde.
Auch hier kann durch KV abweichendes vereinbart werden.

Andreas Hofer4
Beiträge: 224
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 13.11.2012, 10:18

Im Handel ist die Regelung nicht ganz so einfach sondern sehr komplex. Insbesondere im Bereich der "erweiterten Öffnungszeiten" (Mo-Fr. von 18.30-21.00 und Sa. 13.00-18.00) gebührt eine Zeitgutschrift in Höhe von 30% bzw. 50% je Stunde. Diese kann bei schriftl. Vereinbarung auch ausbezahlt werden.
Mehrstunden (bis zur 40. Stunde) sind mit einem 25%igen Zuschlag versehen, außer sie werden innerhalb von 3 Monaten in Zeitausgleich (1:1) abgegolten. - Das alles hat aber nichts mit der Montagsarbeit zu tun. Diese hängt davon ab, ob die Montagsarbeit vereinbart wurde oder nicht. Im Zweifel wird davon auszugehen sein. Ich kann ihnen nur raten, mit dem Chef das Einvernehmen zu suchen - soweit ich mitbekommen habe, wurde die Arbeitszeit auch bisher sehr mitarbeiterfreundlich gestaltet.
LG!

Mirx
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Beitrag von Mirx » 13.11.2012, 19:06

Andreas hat geschrieben:Im Handel ist die Regelung nicht ganz so einfach sondern sehr komplex. Insbesondere im Bereich der "erweiterten Öffnungszeiten" (Mo-Fr. von 18.30-21.00 und Sa. 13.00-18.00) gebührt eine Zeitgutschrift in Höhe von 30% bzw. 50% je Stunde. Diese kann bei schriftl. Vereinbarung auch ausbezahlt werden.
Bei uns läuft das so ab diese 30% bzw 50% wandern in einen Topf, der nie Ausgeschüttet wird außer man Kündigt, ist das Rechtlich erlaubt?

Ich werde versuchen mich mit ihr zu einigen, aber nach dem Sie mir immer sagt das der Montag so speziell ist und es nicht geht stoß ich leider auf eis.
@ Andreas: weißt du etwas davon ob Montage in irgend einer weiße mit Wochenendarbeit zusammen hängen?
LG

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